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Fachtagung: Betreuung Psychose-kranker Menschen

Minden -

Unter dem Thema „Zwischen Wahn und Wirklichkeit – die Betreuung Psychose-kranker Menschen“ hat die Betreuungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke zu ihrer diesjährigen Fachtagung ins Kreishaus in Minden eingeladen. Seit 2002 und in diesem Jahr zum 14. Mal organisiert die Betreuungsstelle diese Fortbildungsveranstaltungen für hauptberuflich tätige Fachkräfte im Betreuungswesen. Rund 100 Fachkräfte aus dem gesamten Kreisgebiet, aber auch aus den angrenzenden Regionen Herford, Lippe, Bielefeld sowie aus den niedersächsischen Nachbarkreisen Osnabrück, Nienburg und Schaumburg sind nach Minden gekommen, um den Vortrag von Referent Dr. med. Michael Hipp zu hören.

Früheren Teilnehmern dieser Fachtagungen ist Dr. Hipp bereits als erfahrener und versierter Referent bekannt – er war schon 2017 Referent einer sehr gut besuchten Fortbildung der Betreuungsstelle des Kreises. Dr. Hipp ist Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie. Als ehemaliger Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Hilden im Gesundheitsamt des Kreises Mettmann verfügt er über einen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit chronisch kranken Menschen, die an einer Psychose erkrankt sind.

Die Aufgaben und Tätigkeiten von Betreuerinnen und Betreuern – egal ob hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig – sind vielfältig und sehr anspruchsvoll. Die Fortbildung richtete sich an selbstständige Berufsbetreuerinnen und –betreuer, hauptberufliche Vereinsbetreuerinnen und –betreuer sowie Experten aus den Bereichen Justiz, Medizin, Pflege und Verwaltung, deren Aufgaben sich mit dem Betreuungswesen überschneiden.

Die Aufgaben der Betreuer sind nicht leicht: Sie müssen für eine dritte Person entscheiden und wissen dabei nicht immer, wie die betreute Person in der betreffenden Situation selbst entscheiden würde. Betreuer müssen dennoch nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden; sie haben somit eine sehr große Verantwortung. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden durch das zuständige Amtsgericht eingesetzt, überwacht und auch wieder aus ihrem Amt entlassen, falls eine rechtliche oder auch gesetzliche Betreuung nicht mehr erforderlich ist.

Auf der Fortbildung im Kreishaus in Minden standen praktische Beispiele ebenso im Mittelpunkt wie die Vermittlung von komplexen theoretischen Zusammenhängen. Ein besonderer Schwerpunkt war, mit welchen Methoden Betreuerinnen und Betreuer Vertrauen bilden und die Beziehung zu ihren Klienten gestalten können. Weiter ging es um Grenzen der Interventionsmöglichkeiten von Betreuerinnen und Betreuern. Hinsichtlich der zu betreuenden Klienten lag der Fokus auf Menschen, die wegen endogener Psychosen wie Schizophrenie gesetzlich betreut werden müssen. Menschen mit einer Schizophrenie haben oftmals sehr starke Einschränkungen, so dass sie ihr Leben nicht allein und selbstständig bewältigen können. Sie benötigen dann unter Umständen Hilfe durch rechtliche Betreuung. Aber auch die Familie kann überfordert sein. Hier kommt dann eine hauptberuflich tätige Betreuerin oder ein hauptberuflich tätiger Betreuer ins Spiel.

(Text: Kreis Minden-Lübbecke)

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