Förderung kleiner Denkmalschutzprojekte
Porta Westfalica -
Mit einem Budget in Höhe von 7.500 Euro im Jahr kann die Stadt Porta Westfalica Projekte im Denkmalschutz fördern. Die Kosten des Projektes dürfen 10.000 Euro nicht übersteigen.
Diese fachbezogene Pauschale zahlt das Land Nordrhein-Westfalen an die Kommunen zur Unterstützung der Denkmalförderung. Für kleinere Projekte können so direkt über die Untere Denkmalbehörde, Stadt Porta Westfalica, Fördermittel beantragt werden. Schriftlichen Anträge sind Angebote qualifizierter Fachfirmen (möglichst "Restauratoren im Handwerk") beizufügen, ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen.
Projekte, die einen Gesamtwert von 10.000 Euro überschreiten, können weiterhin direkt vom Land gefördert werden. Anträge können wie bisher online bei der Oberen Denkmalbehörden, Bezirksregierung Detmold, gestellt werden. Der Antragstellung ist die bei der Unteren Denkmalbehörde eingeholte denkmalrechtliche Erlaubnis beizufügen. Um diese vorab zu erhalten ist ein längerer Zeitraum einzuplanen. Die Antragsfrist für ein laufendes Jahr endet am 31. März.
Weitere Informationen sind über die Internetseite https://www.portawestfalica.de/rathaus/verwaltung/bauordnung-untere-denkmalbehoerde/ erhältlich.
Quelle: Stadt Porta Westfalica
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