Gassi gehen Haben Sie auch an alles gedacht?
Minden -
Haben Sie nicht auch schon den Geruch vom frisch gemähten Rasen oder den ersten Blüten in der Nase? Bei solchen Düften lockt es nach draußen, gäbe es nicht die allgemein bekannten weichen „Tretminen“ auf Bürgersteigen, Radwegen, Plätzen und Grünstreifen. Die Hinterlassenschaften eines Hundes sind nicht nur unansehnlich und ärgerlich, sondern stellen auch eine Gesundheitsgefahr insbesondere für Kinder dar. Sie können sich beispielsweise mit den darin enthaltenen Keimen infizieren.
Es sollte für alle Hundehalter/innen selbstverständlich sein Verunreinigungen, die durch den eigenen Vierbeiner entstehen, umgehend zu beseitigen. Laut ordnungsbehördlicher Verordnung der Stadt Minden sind Hundehalter/innen sogar dazu verpflichtet. Ausgenommen von dieser Regelung sind blinde und hochgradig sehbehinderte Personen, die Blindenhunde mit sich führen. Dass viele Bürgerinnen und Bürger sich an die umgehende Beseitigungspflicht jedoch nicht halten, zeigen Beschwerden verärgerter Bürger/innen.
Die Ordnungsbehörde der Stadt Minden appelliert an alle Hundehalter/innen die sogenannten Hundekotbeutel zu nutzen. In der Innenstadt gibt es bereits mehrere Standorte der Tütenspender. Diese werden regelmäßig durch die Städtischen Betriebe Minden (SBM) bestückt. Sie können allerdings auch eine gewöhnliche Plastiktüte aus dem Haushalt nehmen, die beim „Gassi gehen“ mit sich geführt wird. Verschlossene Tüten können dann problemlos in jedem öffentlichen Abfallbehälter entsorgt werden. Ein weiteres Ärgernis sind Hunde, die nicht an der Leine geführt werden und beispielweise andere Passanten durch ihr lebhaftes Erscheinen erschrecken.
Die Ordnungsbehörde weist diesbezüglich auf die bestehenden Regelungen zur Anleinpflicht hin. Grundsätzlich haben die Halter dafür zu sorgen, dass Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen nicht ohne Aufsicht gelassen werden und sich keine Personen oder andere Tiere durch den Vierbeiner belästigt fühlen. Hunde sind in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen z.B. Sportpark Weser sowie in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen, wie Glacis, Friedhöfe und Sportanlagen an einer Leine zu führen. Auch bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten gilt die Anleinpflicht.
Im Rahmen der in den Sommermonaten stattfindenden Fahrradstreifen der Ordnungsbehörde werden verstärkt die Beseitigungspflicht von Hundekot und die Einhaltung der Anleinpflicht kontrolliert. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Bußgeld droht, wenn der Vierbeiner nicht angeleint ist oder die Verschmutzung nicht umgehend beseitigt wird. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter/innen der Ordnungsbehörde Herr Donnecker oder Frau Möller 0571/89-425 oder -417 zur Verfügung.
(Text: Stadt Minden | Symbolfoto: Archiv)
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