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Geflügelpest im Landkreis Diepholz hat Auswirkungen auf Mühlenkreis

Minden-Lübbecke -

 www.minden-luebbecke.de

In Hüde im Landkreis Diepholz ist am 27. Juli 2022 in einer Geflügelhaltung der Ausbruch der Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza) amtlich festgestellt worden. Durch die geografische Nähe des Ausbruchsbetriebes zum Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke musste das Veterinäramt zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest auch für unser Gebiet ein Restriktionsgebiet festlegen. Rund um den Ausbruchsort wurde eine Überwachungszone ausgewiesen. Eine entsprechende Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung wurde heute im Amtlichen Kreisblatt erlassen https://www.minden-luebbecke.de/Verwaltung/Amtliches-Kreisblatt/ und trat am 28.07.2022 in Kraft.

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Grundlegend saniert wird derzeit unter einer Teilsperrung die Fahrbahn der Mindener Straße. Bevor aber die neue Decke aufgetragen werden kann, müssen die beteiligten Versorger ihre Arbeiten in den einzelnen Bauabschnitten beendet haben. Gas-, Wasser- und teilweise auch Stromleitungen werden im Zuge der seit Oktober 2021 laufenden Maßnahme repariert und in Abschnitten auch neu verlegt.

Die Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb umfasst im Kreisgebiet Teile der Gemeinde Stemwede mit Teilen der Ortschaften Dielingen, Haldem, Arrenkamp, Westrup, Wehdem, Oppendorf und Oppenwehe sowie der Stadt Rahden mit Teilen der Ortschaften Sielhorst und Preußisch Ströhen. Der genaue Grenzverlauf des Gebietes kann in Kürze auch einer interaktiven Karte (unter www.minden-luebbecke.de) im Internet entnommen werden.

In der Überwachungszone liegen im Kreis Minden-Lübbecke rund 85 Geflügelhaltungen mit einem Gesamtbestand von rund 300.000 Tieren. Alle Geflügelhalter müssen ab sofort ihr Federvieh von freilebenden Vögeln absondern, das heißt, die Tiere sind aufzustallen. Das Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die obligatorischen Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten. Dazu zählen insbesondere Hygienemaßnahmen im laufenden Betrieb und eine ordnungsgemäße Schad-Nager-Bekämpfung.

Das Verbringen von Vögeln, Fleisch von Geflügel, Eiern und sonstige Nebenprodukte von Geflügel in und aus Betrieben in der Überwachungszone ist verboten. Auch Geflügeltransporte sind in der Überwachungszone verboten. Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest oder überdurchschnittliche Tierverluste sind dem Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@minden-luebbecke.de sofort zu melden.

Die Veterinärbehörde weist zudem darauf hin, dass sämtliche Geflügelhaltungen - Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel - der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen. Wer dies bisher noch nicht gemacht hat und über keine Registriernummer für seinen Geflügelbestand verfügt, sollte die Meldung über das Veterinäramt umgehend nachholen.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Archiv

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