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Grundstückssuche Krankenhausneubau im Lübbecker Land

Lübbecke -

Die Standortfrage für einen Krankenhausneubau im Lübbecker Land soll in den nächsten Monaten beantwortet werden. Die Vorbereitungen zum Neubau im Lübbecker Land nehmen damit Gestalt an.

Die Standortfrage für einen Krankenhausneubau im Lübbecker Land soll in den nächsten Monaten beantwortet werden. Die Vorbereitungen zum Neubau im Lübbecker Land nehmen damit Gestalt an. Grundlage ist das Entwicklungskonzept der Mühlenkreiskliniken, das Basis für einen fristgerecht zum 15. November 2021 eingereichten Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen im Förderprogramm „Bundesstrukturfonds II“ ist.

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Der Kreis Minden-Lübbecke und die Mühlenkreiskliniken wollen diese Grundstückssuche in einem Bieterverfahren angehen. Ziel ist es, anhand objektiver Kriterien ein Grundstück zu finden, auf dem die bestmögliche stationäre Versorgung gewährleistet werden kann. Vorab werden Standortparameter für das zukünftige Grundstück in einem Pflichtenheft definiert und mit einer Gewichtung versehen. Im Verfahren bedienen sich Kreis und Mühlenkreiskliniken nach dem Vorbild des Landkreises Diepholz eines neutralen externen Beraters.

Über den Anforderungskatalog für das Grundstück und die darauf aufbauende Bewertungsmatrix sollen der Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken und der Kreistag Ende Januar / Anfang Februar 2022 entscheiden. Das Pflichtenheft und die Bewertungsmatrix werden im Anschluss daran den in Frage kommenden Städten bekannt gegeben. Bezugnehmend auf das im letzten Herbst vorgestellte Entwicklungskonzept der Lohfert & Lohfert AG sind dies die Städte Lübbecke und Espelkamp.

Die Städte haben dann zwei Monate Zeit für die Einreichung von Grundstücksvorschlägen. Ziel ist es, im Sommer 2022 im Kreistag eine Entscheidung über den Standort im Lübbecker Land zu treffen.

Mit der Beantwortung der Standortfrage bereiten sich der Kreis Minden-Lübbecke und die Mühlenkreisklinken auf den zweiten Schritt im Antragsverfahren beim Bundesstrukturfonds II vor, der die Konkretisierung der bisherigen Planungen vorsieht. Insgesamt wird mit dem Verfahren die stationäre Versorgung im Lübbecker Land langfristig gesichert. Diese Notwendigkeit wurde im Rahmen der Erstellung des Entwicklungskonzeptes deutlich.

In Bad Oeynhausen ist kein Verfahren zur Grundstückssuche erforderlich. Die Planungen sehen vor, den Neubau auf dem Gelände des bisherigen Klinikstandorts zu errichten.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden

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