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IHK fordert Planungssicherheit für Unternehmen bei Corona-Hilfen

Ostwestfalen -

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Ab sofort können von den aktuell angeordneten Schließungen direkt oder indirekt betroffene Unternehmen, Solo-Selbständige, Vereine und Einrichtungen online Anträge zur Novemberhilfe stellen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) hin.

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Die Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns, sollen schnell bei den Unternehmen ankommen.

„Von einer Verlängerung des Teil-Lockdowns war in Anbetracht des Infektionsgeschehens auszugehen. Wir müssen uns dennoch immer bewusst sein, was das für die betroffenen Branchen bedeutet. Schließlich fallen die Corona-Beschränkungen in eine Zeit, die für viele Betriebe die umsatzstärkste Zeit des Jahres ist“, sagt Harald Grefe, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer.

Das wirtschaftliche Überleben in den hauptsächlich aber auch indirekt betroffen Branchen hänge entscheidend davon ab, wie schnell die Novemberhilfe zur Auszahlung komme und diese Gelder tatsächlich bei den Unternehmen ankommen würden. „Die bereits in Aussicht gestellte Verlängerung der Novemberhilfe bis zum 20. Dezember muss jetzt zeitnah konkret werden, um den Betrieben die Existenzängste zu nehmen und für Planungssicherheit zu sorgen“, unterstreicht Grefe.

Die Halbierung der Kundenanzahl im Einzelhandel ab 800 Quadratmeter Verkaufsfläche in der umsatzstärksten Zeit des Jahres sieht die IHK mit Sorge. Durch die geschlossene Gastronomie sind die Frequenzen in den Innenstädten seit dem Lockdown ohnehin deutlich zurückgegangen.
Auch für die Dienstleister, die vom Lockdown seit Anfang November betroffen seien, bleibe die Lage weiterhin angespannt. Auch diese müssen, nach dem gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, bis zum 20 Dezember geschlossen bleiben. „Auch hier spitzt sich für einige Unternehmen die existenzielle Lage weiter zu“, sagt Grefe.

Wegen des hohen Informationsbedarfs zu den Corona-Hilfen bietet die IHK eine Service-Hotline an, die unter der Telefonnummer.: 0521 554-0 montags bis donnerstags, von 8:30 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 8:30 bis 15:00 Uhr erreichbar ist.

(Text: IHK, Foto: Hallo Minden)

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