Impfungen für Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2
NRW -
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weist nochmals auf die Möglichkeit der Buchung eines Impftermins für Personen mit besonderen Vorerkrankungen der Priorität 2 ab Freitag, 30. April 2021, 8 Uhr hin.
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Eine Terminbuchung ist über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen sowohl online über www.116117.de möglich als auch telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil 0800-11611702 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland).
Der Nachweis der entsprechenden Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des behandelnden Arztes, die zum Impfzentrum mitzubringen ist. Damit wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a - j) bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose. Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:
Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
Personen nach Organtransplantation
Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
Personen mit chronischer Nierenerkrankung
Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).
Bei besonderen Erkrankungen ist zudem weiterhin die Beantragung einer Impfung im Rahmen der Einzelfallentscheidung möglich: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-regelt-einzelfallentscheidungen-bei-coronaschutzimpfungen
(Quelle: Land NRW, Symbolfoto: Archiv)
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