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Impfungen mit angepassten Omikron-Impfstoffen

NRW -

Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 sollen künftig bevorzugt mit den auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen erfolgen. Dies sieht der Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) vor. Es ist davon auszugehen, dass der Beschlussentwurf zeitnah in einer entsprechenden Empfehlung umgesetzt wird.

Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 sollen künftig bevorzugt mit den auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen erfolgen. Dies sieht der Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) vor. Es ist davon auszugehen, dass der Beschlussentwurf zeitnah in einer entsprechenden Empfehlung umgesetzt wird. Daher hat das Ministerium darauf basierend seine Erlasslage angepasst. Damit sind nun auch in den Impfangeboten der Kreise und kreisfreien Städte Impfungen mit den neuen Omikron-Impfstoffen möglich.

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Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „BioNTech und Moderna haben ihre Impfstoffe auf die aktuell vorherrschende Omikron-Variante des Corona-Virus angepasst. Damit sind die Impfungen passgenauer als mit dem bisherigen Impfstoff und wir können auch auf eine deutlich bessere Schutzwirkung der Impfstoffe hoffen. Auch wenn wir bereits gute Impfquoten haben, hoffe ich, dass das Impfgeschehen jetzt nochmal deutlich anziehen wird. Bei den Viertimpfungen der Menschen ab 60 Jahren ist noch Luft nach oben. Gerade Menschen dieser Altersgruppe ohne bisherige Auffrischungsimpfung sollten sich – vielleicht im Zuge der Grippeschutzimpfung – erneut gegen COVID 19 impfen lassen.“

Für die kommunalen Impfangebote gilt nun: Auffrischungsimpfungen ab 12 Jahren sind vorzugsweise mit einem der Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoff durchzuführen.

Die STIKO hält weiter an ihrer Empfehlung fest, dass eine zweite Auffrischungsimpfung für folgende Personengruppen angezeigt ist:

• Personen mit Immundefiziten ab dem Alter von 5 Jahren
• Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
• Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern
• Personen im Alter ab 60 Jahren
• Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung

Auch die bisherigen mRNA-Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie sich nach Auffassung der STIKO in der gesamten Pandemie bewährt haben und unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen.

Auch Impfungen mit Valneva sind künftig in den kommunalen Impfangeboten möglich. Die STIKO führt in ihrem Beschlussentwurf aus, dass Valneva zur Grundimmunisierung von Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren genutzt werden kann. Valneva kann insbesondere dann genutzt werden, wenn nach Verabreichung der ersten Impfstoffdosis eines anderen COVID 19-Impfstoffs eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie besteht.

Quelle: Land NRW, Symbolfoto: Archiv