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Inklusionsscheck wird immer beliebter

Nordrhein-Westfalen -

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Mit dem Inklusionsscheck fördert die Landesregierung Projekte von und für Menschen mit Behinderungen. 2025 wurden 406 Schecks mit einem Gesamtvolumen von 812.000 Euro bewilligt – so viele wie noch nie seit Einführung im Jahr 2019. Vereine und Organisationen erhalten mit dem Inklusionsscheck unbürokratisch eine Pauschale in Höhe von jeweils 2.000 Euro, um ihre Angebote inklusiv auszugestalten. 

Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Der Inklusionsscheck ist beliebter denn je. Der erneute Anstieg der geförderten Projekte ist ein Beweis für das Engagement und die Kreativität der Menschen in Nordrhein-Westfalen, die sich für eine inklusive Gesellschaft einsetzen. Klar ist: Wir werden weiter intensiv Teilhabe fördern, denn: Wenn wir Hürden für Menschen mit Behinderungen erkennen und sie und ihr Umfeld gezielt unterstützen, profitiert die gesamte Gesellschaft.“

Jahr für Jahr steigt sowohl die Zahl der vergebenen Inklusionsschecks als auch das Fördervolumen. 2025 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) im Vergleich zum Vorjahr noch einmal 30 Inklusionsschecks mehr vergeben. Das Fördervolumen stieg um 60.000 Euro. 

Wie auch in den Vorjahren wurden die meisten Inklusionschecks genutzt, um Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zu realisieren. Die 119 geförderten Vorhaben reichten von klassischen Umbaumaßnahmen – etwa der barrierefreien Gestaltung von Eingängen, der Installation von Treppenliften oder der Anpassung von Sanitärräumen – bis hin zu außergewöhnlichen Projekten wie „Vom Ich zu Wir“ des Sportvereins SV Germania Hovestadt-Nordwald im Kreis Soest. Der Verein reparierte gebrauchte Rollstühle und gewann auf diese Weise neue Sportrollstühle für seine inklusive Trainingsgruppe.

Insgesamt 64 Inklusionsschecks wurden genutzt, um Veranstaltungen, Fortbildungen, Vorträge oder Aktionstage und damit das Bewusstsein für Inklusion und Barrierefreiheit zu fördern.

Der Bereich Sport und Bewegung spielt im Rahmen des Inklusionschecks traditionell eine wichtige Rolle. In insgesamt 62 Fällen erhielten inklusive Sportangebote eine Förderung, zum Beispiel die Paralympische Woche des BVB-Lernzentrums in Dortmund. Das Projekt richtete sich an Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen und stellte den Blindenfußball in den Mittelpunkt. 

Seit Jahren wächst die Zahl der mit einem Inklusionsscheck geförderten inklusiven Freizeitangebote: 46 waren es 2025. Ein Beispiel ist der Verein Schwesterherzen in Krefeld, der Zoobesuche für Kinder mit chronischen oder schweren Erkrankungen organisiert. 

Inklusive Kulturaktionen erhielten in 33 Fällen Unterstützung. So führte der Verein SPI (sozial, partizipativ, innovativ) Paderborn ein Graffiti-Projekt durch, in dessen Rahmen ein großflächiges Wandbild im Innenhof der Einrichtung gestaltet und dauerhaft installiert wurde. 

Vor dem Hintergrund der Kommunalwahlen 2025 bot die Landesregierung Inklusionsschecks auch für Informationsveranstaltungen in Leichter Sprache an, wie zum Beispiel von der Selbstbestimmt Wohnen gGmbH in Herne umgesetzt. 

Weitere Aktivitäten sind: barrierefreie Feste (34), barrierefreie Webauftritte (33) und Projekte der barrierefreien Öffentlichkeitsarbeit (15). Eine Übersicht ist abrufbar unter: https://www.mags.nrw/inklusionsscheck 

Hintergrundinformationen

Das MAGS stellt seit 2019 jährlich mindestens 500.000 Euro für das Programm Inklusionsscheck bereit. Vereine und Initiativen beantragen in einem unkomplizierten Online-Verfahren eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch im selben Jahr durchgeführt werden. Weitere Informationen sowie alle nötigen Unterlagen zur Beantragung der Pauschale werden auf der Internet-Seite www.inklusionsscheck.nrw.de bereitgestellt.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Symbolfoto: Archiv

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