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Investition in Verkehr hat richtige Akzente - aber Zweifel bleiben

OWL -

Bundesverkehrswegeplan mit richtigen Akzenten - Zweifel bleibt

Der gestern Nachmittag vorgestellte Bundesverkehrswegeplan setzt für Ostwestfalen überwiegend die richtigen Akzente, teilt die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) mit. „Wir begrüßen, dass für die Infrastruktur in den nächsten 15 Jahren deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Angesicht des prognostizierten Verkehrswachstums von zwölf Prozent im Personenverkehr und sogar 38 Prozent im Güterverkehr bis 2030 ist dies ein wichtiges und richtiges Signal“, sagt Harald Grefe, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer.

Für Ostwestfalen sehe die IHK die Einstufung der meisten Projekte im Vordringlichen Bedarf (VB) als richtig an, so die B 64 Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz sowie die B 64 in Brakel-Hembsen, die B 239 zwischen Herford und Kirchlengern und die B 482 in Porta Westfalica. Ebenfalls positiv beurteilt die IHK die Einstufung des vierspurigen Ausbaus der Schienenstrecke Minden-Hannover im Vordringlichen Bedarf.

Nicht im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen sei dagegen der achtspurige Ausbau der A 2 zwischen Bielefeld und der Landesgrenze Niedersachsen. „Wir bezweifeln, dass diese Einschätzung bei dem gerade auf der A 2 zu erwartenden überproportionalen Verkehrswachstum richtig ist“, betont Grefe. Ebenfalls nicht weiter verfolgt werde die Ortsumgehung Lübbecke der B 239, kritisiert die IHK. „Zudem fällt auf, dass keine der ostwestfälischen Maßnahmen als sogenannte Engpassbeseitigung eingestuft wird. Diese Kategorie hat die höchste Priorität und diese Projekte sollen vorrangig umgesetzt werden. Hierfür stehen immerhin 75 Prozent der Investitionsmittel zur Verfügung. Es ist deshalb fraglich, ob die restlichen Mittel ausreichen, um die Bauvorhaben aus der Kategorie des Vordringlichen Bedarfs zu finanzieren“, ergänzt Grefe.

Grundsätzlich sei der Bundesverkehrswegeplan nur eine Absichtserklärung des Bundes und noch keine abgesicherte Finanzierung. Entscheidend werde es darauf ankommen, speziell die Projekte des Vordringlichen Bedarfs innerhalb der nächsten 15 Jahre auch tatsächlich umzusetzen. Beim Bundesverkehrswegeplan 2003 sei dies nicht gelungen. „Das darf nicht noch einmal vorkommen“, mahnt Grefe.

Die IHK wird innerhalb ihrer Gremien eine offizielle Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan erarbeiten und in der vorgegebenen sechswöchigen Frist an den Bundesverkehrsminister übermitteln.

(Text: IHK | Symbolfoto: @ Straßen NRW)

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