Kampa-Halle: Noch ein Gutachten und Aufschub möglich
Minden -
Landrat Dr. Ralf Niermann hat den Ältestenrat in seiner gestrigen Sondersitzung zur Kampa-Halle über den aktuellen Sachstand informiert: Die Kreisverwaltung hat einen neuen Gutachter (Fa. KEMPEN KRAUSE INGENIEURE) beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit ein Überbrückungszeitraum für die Kampa-Halle möglich ist.
„Mit der Beauftragung des neuen Gutachters möchte ich keine Chance ungenutzt lassen, den Weiterbetrieb für die Nutzerinnen und Nutzer sowie Besucherinnen und Besucher der Kampa-Halle zu ermöglichen, ohne die Sicherheit zu gefährden. Dies gilt unabhängig von der zu treffenden politischen Entscheidung“, so Landrat Dr. Niermann.
Der TÜV hat außerdem zwischenzeitlich eine Möglichkeit aufgezeigt, die Mängelbeseitigungsfrist vom bisher festgelegten Termin 31. Oktober bis zum 31. Dezember 2019 zu verlängern. Bedingung wäre, dass einige Ersatzmaßnahmen vorgenommen und mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Stadt Minden abgestimmt werden müssten. Für diese zweimonatige Übergangszeit müsste ein entsprechendes Brandschutzkonzept bzw. eine brandschutztechnische Stellungnahme mit gegebenenfalls notwendigen weiteren Kompensationsmaßnahmen erstellt werden. Dies wurde von der Kreisverwaltung mittlerweile veranlasst.
(Text und Foto: Kreis Minden-Lübbecke)
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