Kostenlose Corona-Tests bei den Mühlenkreiskliniken
Minden-Lübbecke -
Kostenlose Corona-Tests sind ab sofort für Auslands-Reiserückkehrer und Beschäftigte der Kindertagesbetreuung am Corona-Test-Zentrum am Johannes Wesling Klinikum möglich. Nach Vorgabe des Schulministeriums NRW sind kostenlose Testungen für alle Personen, die an öffentlichen und privaten Schulen tätig sind, erst ab 10. August möglich.
Zusätzlich wird am Krankenhaus Rahden ein weiteres Corona-Test-Zentrum eingerichtet. Das Rahdener Test-Zentrum ist bis auf Weiteres dienstags und mittwochs von 16 bis 19 Uhr geöffnet. Im Rahdener Test-Zentrum werden nur Tests für Reiserückkehrer und von Beschäftigten von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten.
Eine Testung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nach vorheriger Anmeldung in den Infektionssprechstunden ist ebenfalls möglich. Eine Testung im Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke findet nicht statt.
Folgende Voraussetzungen für einen kostenlosen Test sind notwendig:
Reiserückkehrer
Auslandsurlauber können sich freiwillig und unentgeltlich auf eine Infektion mit dem Sars-CoV2-Virus testen lassen. Die Rückkehrer müssen ihr Reiseland, die genaue Reiseregion und die Reisezeit angeben und mit ihrer Unterschrift bestätigen. Außerdem muss der Rückkehrer durch die Vorlage einer Hotelrechnung, eines Boarding-Passes oder eines ähnlichen Schriftstücks seine Reise glaubhaft machen. Notwendig ist zudem ein offizielles Ausweisdokument sowie – falls vorhanden – die Krankenkassenkarte. Das Angebot gilt ausschließlich innerhalb der ersten 72 Stunden nach Wiederreinreise. Ein Wiederholungstest pro Person wird zusätzlich übernommen. Die Kosten dafür werden vom Gesundheitsfond getragen. Für Reisende innerhalb Deutschlands ist ein kostenloser Corona-Test nicht vorgesehen. Das Tragen einer frischen Mund-Nasen-Schutz-Maske ist obligatorisch. Falls es zu Wartezeiten kommt, bitten wir darum, einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Eine Meldepflicht sowie eine Testpflicht gibt es für Reisende aus Risikogebieten.
Kostenlose Corona-Tests für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung und in Schulen
Alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen können sich ebenfalls ab sofort kostenlos und freiwillig auf das Corona-Virus testen lassen. Für alle in öffentlichen und privaten Schulen tätigen Personen ist eine entsprechende Testung erst ab 10. August möglich. Das Angebot richtet sich an alle Beschäftigen, die an Schulen oder Kindertageseinrichtungen im Kreis Minden-Lübbecke arbeiten – unabhängig von ihrem Wohnort. Voraussetzung dafür ist, dass zur Testung ein Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers bzw. für Kindertagespflegepersonen des Jugendamtes vorgelegt wird. Für in Schulen tätige Personen muss ein Bestätigungsschreiben der jeweiligen Schulleitung vorgelegt werden. Die Testungen sind vorerst bis zum 9. Oktober alle 14 Tage und in abwechselndem Turnus möglich. Die Testungen für Kita-Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen sind in den geraden Kalenderwochen möglich (Beginn 32 KW – ab 03.08.2020). Die Testungen für Schulbeschäftigte erfolgen in den ungeraden Wochen (Beginn 33 KW – ab 10.08.2020).
Um den Ablauf beim Test zu beschleunigen, sind alle Testpersonen gebeten, das Bestätigungsschreiben, ein offizielles Ausweisdokument sowie – falls vorhanden – ihre Krankenkassenkarte mitzubringen. Das Tragen einer frischen Mund-Nasen-Schutz-Maske ist obligatorisch. Falls es zu Wartezeiten kommt, bitten wir darum, einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Das Corona-Test-Zentrum am JWK ist täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Zum Preis von 50 Euro können auch von allen übrigen Personengruppen Corona-Tests bezogen werden. Die Bezahlung ist ausschließlich per EC-Karte möglich. Bargeld wird nicht angenommen. Patienten mit grippalen Symptomen wenden sich nach telefonischer Kontaktaufnahme an ihren Hausarzt oder in einem Notfall an den Kassenärztlichen Notdienst oder die Notaufnahmen in den Krankenhäusern.
Das Testergebnis liegt in der Regel taggleich oder am nächsten Tag um 7 Uhr morgens vor. Die Befundübermittlung erfolgt auf Wunsch über eine datenschutzrechtlich geprüfte Schnittstelle auf das Smartphone der Testperson. Zusätzlich erfolgt ein postalischer Versand des Testergebnisses.
(Text und Foto: MKK)
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