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Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen

Minden-Lübbecke -

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Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben Bund und Länder für die Zeit vom 16.12.2020 zunächst bis zum 10.01.2021 einen bundesweiten Lockdown beschlossen. Zahlreiche Geschäfte und Dienstleister werden in diesem Zeitraum schließen müssen. Auch die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke wird für die Zeit vom 16.12.2020 bis zum 08.01.2021 grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen.

Die Bürger werden gebeten, nur noch telefonisch, per E-Mail oder schriftlich mit der Verwaltung in Kontakt zu treten. Sollte in begründeten Einzelfällen ein persönlicher Termin im Kreishaus zwingend erforderlich sein, ist dieser vorab mit der zuständigen Sachbearbeitung zu vereinbaren.

Regelung für das Straßenverkehrsamt

Der Kreis Minden-Lübbecke passt den Dienstbetrieb im Straßenverkehrsamt Minden und in der Zulassungsstelle Lübbecke der aktuellen Corona-Situation an: Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, werden Zulassungsangelegenheiten im Straßenverkehrsamt in Minden und in der Zulassungsstelle Lübbecke ohne Einlass von Publikum vorgenommen. Für die Kundinnen und Kunden bleiben Zulassungen weiterhin möglich, die Wartezeit zwischen Anmeldung und Ausgabe der Unterlagen muss jedoch außerhalb des Gebäudes verbracht werden. Terminvergaben bleiben weiterhin möglich, ebenfalls ohne Einlass. Durch die entsprechend notwendigen Änderungen im Arbeitsablauf kann sich die individuelle Wartezeit verlängern, wir bitten um Verständnis.

Die Bußgeldstelle und die Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt in Minden bleiben ab dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr komplett geschlossen; Annahme, Beratung und Bearbeitung von Führerscheinanträgen und Bußgeldangelegenheiten erfolgen ausschließlich telefonisch, elektronisch oder postalisch.

Weitere Informationen und ergänzende Regelungen zu einzelnen Ämtern wie dem Amt proArbeit – Jobcenter werden noch mitgeteilt.

(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden)

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