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Land und Kommunen wollen Elternbeiträge für Januar erlassen

NRW -

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Am 11. Januar startet der eingeschränkte Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung. Um die Eltern in der aktuellen Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und dem offenen Ganztag für den Monat Januar zu erlassen.

Die konkrete Abwicklung obliegt den Kommunen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen hälftig.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Familienminister Joachim Stamp sagte: „Ich freue mich, dass wir mit dem Finanzminister und den kommunalen Spitzenverbänden verabreden konnten, dass die Elternbeiträge im Januar ausgesetzt werden sollen. Gleichzeitig erneuere ich meinen Appell an alle Eltern, ihre Kinder, wenn immer möglich, selbst zu betreuen.“

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte: „Dies ist eine gute und richtige Entscheidung, die auch Eltern von Grundschulkindern von den Beiträgen für die OGS, der Übermittagsbetreuung sowie weiteren Betreuungsformen entlastet. Mit dem Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge unterstützen die Landesregierung und die Kommunen erneut die Eltern in dieser herausfordernden Zeit.“

„Die Kommunen stützen die Entscheidung des Landes, das Betreuungsangebot in Kitas zurückzufahren. Die Einrichtungen werden damit in die Lage versetzt, die Kinder verstärkt in geschlossenen Kleingruppen zu betreuen und damit gezielt die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Wir wissen, der verlängerte Lockdown fordert die Kinder und Familien weiter erheblich. Für den Monat Januar sind die Städte, Kreise und Gemeinden bereit, deshalb auf das Erheben von Elternbeiträgen für Kitas und den offenen Ganztag zu verzichten. Die Kosten teilen sie sich hälftig mit dem Land. Der Verzicht auf die Gebühren wird die finanziellen Einbußen durch Corona weiter steigern und ist für die kommunalen Haushalte schmerzhaft,“ sagen der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Pit Clausen (Stadt Bielefeld), und die Präsidenten des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann) und Bürgermeister a.D. Roland Schäfer (Stadt Bergkamen).“

Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushalt- und Finanzausschusses des Landtags. Dieser soll in seiner nächsten Sitzung über die Bewilligung der finanziellen Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm final entscheiden. Das Sondervermögen aus dem Rettungsschirm wird zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie eingesetzt.

(Quelle: Land NRW, Symbolfoto: Archiv)

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