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Lockdown für Gastronomie eine harte Entscheidung

Ostwestfalen -

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) zeigt sich ernüchtert über den von Bund und Ländern beschlossenen bundesweiten Lockdown vom 2. bis 30. November 2020. „Die gewerbliche Wirtschaft Ostwestfalens hat großes Verständnis dafür, dass vermeidbare Kontakte bei der aktuell sehr hohen Pandemiedynamik zwingend reduziert werden müssen. Die komplette Schließung im Gastronomie- und Freizeitsektor halten wir aber für eine harte Entscheidung“, betont IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke. Dieser selektive Lockdown treffe die Branchen heftig.

„Gerade das Tourismusgewerbe ist durch Corona auch in Ostwestfalen fast zum Erliegen gekommen, wie unsere Umfrage zur aktuellen Lage vom Sommer belegt“, erläutert Pigerl-Radtke. Demnach bewerteten im Gastgewerbe 85 Prozent ihre Geschäftslage als schlecht, im Beherbergungsgewerbe waren es sogar 100 Prozent. Die vergangenen Sommermonate hätten zudem gezeigt, dass weder Besuche in der Gastronomie noch touristische Übernachtungen die Infektionszahlen in die Höhe getrieben hätten. Auch die übrigen Branchen hätten in den letzten Wochen und Monaten bewiesen, dass sie die erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen flächendeckend und verantwortungsvoll eingehalten und eben nicht zur massiven Verbreitung des Corona-Virus beigetragen haben. Deshalb sei es wichtig, bei der angekündigten Zwischenbilanz nach etwa zwei Wochen bei eingetretener Verbesserung der Infektionslage umgehend über eine Wiedereröffnung nachzudenken, damit Gastronomie, Hotellerie und Dienstleistung nicht weiter unverhältnismäßig belastet würden.

Positiv bewertet die IHK-Hauptgeschäftsführerin die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen mit 50 Beschäftigten, die 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats erstattet bekommen sollen. Die geplante Verlängerung der Hilfsmaßnahmen für Unternehmen inklusive der Verbesserung der Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche (Überbrückungshilfe III) begrüßt die IHK ebenfalls. Das helfe insbesondere der bisher von der Pandemie arg gebeutelten Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und den Soloselbständigen. Pigerl-Radtke: „Und schon jetzt muss über ein Konzept gesprochen werden, wie die Anschaffung von Filtergeräten weiter gefördert werden kann. Abgeleitet davon muss auch über zielgerichtete Lockerungen für Betriebe mit optimalen Sicherheitskonzepten beraten werden. Die gewerbliche Wirtschaft in Ostwestfalen hat selbst größtes Interesse daran, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Bisher hat sie mit hohem Verantwortungsbewusstsein effektive Lösungen entwickelt – diesen Raum sollte man ihr weiterhin lassen.“

Die IHK werde ihren Mitgliedsunternehmen weiterhin bei den verschiedenen Fördermaßnahmen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

(Text: IHK)

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