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Neuerungen bei NRW-Bildungsscheck treten in Kraft

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Neuerungen bei NRW-Bildungsscheck treten in Kraft

Für den „NRW-Bildungsscheck“, mit dem das NRW-Arbeitsministerium kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte bei der Finanzierung von Weiterbildung unterstützt, gelten vom 30. April 2018 an neue, zum Teil vereinfachte Zugangsbedingungen. Darauf weist die für Weiterbildung zuständige Akademie der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) hin.

Seit 2006 gibt es dieses mit Mitteln aus dem europäischen Sozialfonds geförderte Instrument bereits. Es hat zum Ziel, Fachkräfte zu gewinnen, zu halten und vor allem weiterzuentwickeln. „Dass dies in Zeiten des digitalen Wandels eine besondere Bedeutung hat, liegt auf der Hand“, sagt Ute Horstkötter-Starke, Geschäftsführerin der IHK-Akademie, die eine der Beratungsstellen für das Förderprogramm in OWL ist. Sie begrüßt die Initiative des Ministeriums: „Das Land begegnet dem zunehmenden Digitalisierungsdruck in den Unternehmen nun mit einer erheblichen Ausweitung der Fördermittel und der sukzessiven, jährlichen Erhöhung des Etats.“

Für das Jahr 2020 seien in der Spitze bis zu 30 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds avisiert. Neben der Erhöhung des Gesamtbudgets gelten ab dem 30. April aber auch vereinfachte Bedingungen für den Erhalt der Förderung und viele bisherige Einschränkungen werden aufgehoben.

Gefördert würden Angebote, die der beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter dienen. Neu dabei sei, dass auch E-Learning Angebote (Ausnahme: Webinare, Einzeltrainings) und betriebsinterne Schulungen gefördert werden können. Letztere dürften jedoch keine arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen sein, zum Beispiel Maschinenbedienerschulungen.

Der Bildungsscheck könne im sogenannten betrieblichen Zugang durch Unternehmen beantragt werden, sofern der Betrieb nicht mehr als 249 Mitarbeiter habe. Maximal zehn Bildungsschecks könne ein Unternehmen pro Kalenderjahr bekommen. „Die Besonderheit in diesem Jahr ist, dass mit der Neuerung der Bedingungen zum 30. April 2018 der Stand auf null gesetzt wird und für den Rest des Jahres jedem Unternehmen noch zehn neue Bildungsschecks zur Verfügung stehen“, erläutert die IHK-Akademie-Geschäftsführerin.

Beschäftigte kleiner und mittlerer Betriebe könnten eigenständig einmal pro Jahr einen Bildungsscheck beantragen ohne den Arbeitgeber zu involvieren. Dieser Weg werde als individueller Zugang bezeichnet. Hier sei das Einkommen der antragstellenden Person zu beachten: Wer mehr als 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (über 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) verfüge, könne keinen Bildungsscheck bekommen. Neu sei, dass auch Selbstständige einen Bildungsscheck beantragen könnten. Hier gelten jedoch die gleichen Einkommensgrenzen wie bei Beschäftigten. Die Förderung betrage – wie bisher – die Hälfte der Kurskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Wer einen Bildungsscheck erhalten möchte, muss vorab ein Beratungsgespräch in einer entsprechenden Beratungsstelle führen. Die IHK-Akademie Ostwestfalen bietet gemeinsam mit vielen anderen Beratungsstellen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung Beratungen in Bielefeld (Tel. 0521 554 – 300), Minden (Tel. 0571 38538-20) und Paderborn (Tel. 05251 1559-30) an. Das Beratungsgespräch müsse spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung geführt werden. „Wir empfehlen, sich frühzeitig um einen Beratungstermin zu kümmern, denn für bereits begonnene Kurse kann der Bildungsscheck leider nicht mehr eingesetzt werden“, rät Horstkötter-Starke.

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.mags.nrw.de oder unter www.ihk-akademie.de.

(Text: IHK | Symbolfoto: Archiv)

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