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Notunterkunft Lübbecke erhöht schrittweise Kapazitäten

Lübbecke -

Notunterkunft Lübbecke erhöht schrittweise Kapazitäten

Doppelstockbetten werden aufgestellt (Archivbild: Notunterkunft Minden Häverstädt)

Zurzeit werden in der Notunterkunft Lübbecke des Kreises Minden-Lübbecke Feldbetten schrittweise durch Doppelstockbetten ersetzt. Anfang dieser Woche kann der Kreis damit eine Erhöhung der Kapazität auf 200 melden, weitere schrittweise Anhebungen sind – abhängig von der möglichen Erhöhung der Bettenzahl – im Laufe der Woche geplant.

Hintergrundinformation: Notunterkünfte im Kreisgebiet

Die Flüchtlinge werden nach einem bundesweiten Verteilungssystem (Königsteiner Schlüssel) den Bundesländern zugeteilt. Laut dieser Berechnungen ist Nordrhein-Westfalen verpflichtet 21 Prozent Asylsuchende aufzunehmen. Für die Unterbringung der Flüchtlinge ist die Landesregierung zuständig.
Aufgrund der großen Anzahl der Flüchtlinge, die in den letzten Wochen nach Deutschland gekommen sind, wurden die Kommunen und Kreise über die Bezirksregierungen des Landes NRW im Wege der Amtshilfe verpflichtet, ihrerseits Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge bereitzustellen.

Die Notunterkünfte sind kurzfristig eingerichtete Unterkünfte für Flüchtlinge, die als Übergangseinrichtungen vorgesehen sind. Diese Menschen hätten sonst keine andere Bleibe und wären obdachlos.

Erst dann werden die Flüchtlinge registriert und stellen offiziell einen Asylantrag. Mit dem Beginn des Asylverfahrens werden die Asylbewerber einer Erstaufnahmeeinrichtung in NRW zugeteilt. Im Anschluss erfolgt die Verlegung in eine der 396 nordrhein-westfälischen Kommunen, die für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden zuständig sind. Jede Gebietskörperschaft muss entsprechend ihrer Bewohneranzahl und Gebietsfläche anteilig Asylsuchende aufnehmen. Zuständig für das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Der Kreis Minden-Lübbecke ist zuständig für den Betrieb der Notunterkünfte in Veltheim und Lübbecke. Im Auftrag des Kreises nehmen vor Ort in Veltheim das DRK Minden und in Lübbecke die Diakonie Stiftung Salem als Dienstleister entsprechende Aufgaben wahr.

Alle Flüchtlinge werden bei ihrer Ankunft in der Notunterkunft mit Namen, Herkunftsland und Geburtsdatum erfasst – dies ist noch nicht die offizielle Registrierung, sondern dient in erster Linie der leichteren Planung aller Organisationsabläufe. Die zurzeit in den Notunterkünften wohnenden Flüchtlinge haben eine Erstuntersuchung erhalten. In den Einrichtungen ist die allgemeine medizinische Betreuung vor Ort vorhanden.

(Text und Foto: Kreis Minden-Lübbecke)

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