NRW erhält erste Lieferung von 309.000 Novavax-Impfdosen
NRW -
Das für die Impfstoffbeschaffung zuständige Bundesgesundheitsministerium hat eine erste Lieferung von bundesweit 1,4 Millionen Impfdosen der Firma Novavax angekündigt. Der Bund hat dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium mitgeteilt, dass Nordrhein-Westfalen aus dieser ersten Lieferung 309.000 Impfdosen erhalten wird. Der Eingang der Impfdosen in Nordrhein-Westfalen wird am 25. Februar 2022 erwartet.
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Im Anschluss werden die Impfdosen sowie das entsprechende Impfzubehör seitens des Landes auf Grundlage des jeweiligen Bevölkerungsschlüssels an die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Auslieferung ist für den 26. Februar 2022 geplant. Da noch keine verbindlichen Informationen des Herstellers zu einer zweiten Lieferung an den Bund vorliegen, wird das Land 50 Prozent der Impfdosen zurückhalten, um die nach drei Wochen notwendige Zweitimpfung sicherzustellen. Es stehen somit zunächst 154.500 Dosen für Impfungen zur Verfügung.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Der Impfstoff der Firma Novavax bietet eine gute Alternative zu den bisherigen Impfstoffen. Ich hoffe, dass diejenigen, die sich bislang noch nicht mit einem der vorhandenen mRNA-Impfstoffe haben impfen lassen, diesen Proteinimpfstoff nun in Erwägung ziehen. Dies gilt insbesondere für die Menschen, die in so sensiblen Bereichen wie der Pflege arbeiten. Die Impfung ist der beste Schutz gegen das Coronavirus.“
Die Kreise und kreisfreien Städte werden die Impfdosen, wie bereits angekündigt, anhand einer vorgegebenen Priorisierung an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben.
Für die Berufsgruppen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes betroffen sind, sind in Nordrhein-Westfalen zunächst etwa 75 Prozent der verfügbaren Dosen Novavax vorgesehen. Die Kreise und kreisfreien Städte werden die Einrichtungen über die Novavax-Impfangebote sowie Terminierungsmöglichkeiten informieren. Der Nachweis, dass Beschäftigte von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, erfolgt über eine Arbeitgeberbescheinigung.
Weitere 20 Prozent des zur Verfügung stehenden Impfstoffes von Novavax werden für Personen reserviert, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wird. Fünf Prozent der Dosen stehen darüber hinaus der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung.
Die Impfungen mit Novavax für diese Personengruppen erfolgen im Rahmen der kommunalen Impfangebote in den Impfstellen oder bei mobilen Impfaktionen. Die koordinierenden COVID-Impfeinheiten der Kreise und kreisfreien Städte wurden gebeten, Möglichkeiten zur Registrierung und Terminbuchung für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Informationen zu diesen Angeboten erteilen die Kreise und kreisfreien Städte.
Sollte absehbar sein, dass Termine nicht entsprechend der vorgegebenen Priorisierung nachgefragt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte die für eine Personengruppe vorgesehenen Impfstoffmengen auf die übrigen Gruppen aufteilen.
Quelle: Land NRW, Symbolfoto: Archiv
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