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NRW legt Details zum Umgang mit neuen COVID-19-Impfstoffen fest

NRW -

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird Deutschland, vorbehaltlich der endgültigen Zulassungen durch die EU-Kommission, im Zeitraum vom 5. bis 18. September voraussichtlich rund 15 Millionen Dosen der neuen Impfstoffe von Biontech (10 Millionen Impfdosen) und Moderna (5,68 Millionen Impfdosen) erhalten.

Foto: Land NRW

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird Deutschland, vorbehaltlich der endgültigen Zulassungen durch die EU-Kommission, im Zeitraum vom 5. bis 18. September voraussichtlich rund 15 Millionen Dosen der neuen Impfstoffe von Biontech (10 Millionen Impfdosen) und Moderna (5,68 Millionen Impfdosen) erhalten.

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Das Ministerium geht davon aus, dass etwa zwei Millionen Dosen des Biontech-Impfstoffs bzw. 800.000 Dosen Moderna-Impfstoff in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen werden. Die neuen Impfstoffe sind im Vergleich zu den bisherigen COVID-19-Impfstoffen in ihrer Wirksamkeit gegen die Omikron-Untervariante BA.1-Variante von SARS-CoV-2 optimiert. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat den Kreisen und kreisfreien Städten am Donnerstag, 1. September, per Erlass die Details zur Fortsetzung der Impfkampagne und zum Umgang mit den neuen Impfstoffen bekannt gegeben. Voraussetzung für eine breit angelegte Impfkampagne ist allerdings eine neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Nutzung der optimierten Impfstoffe.

„Neben dem Tragen einer Schutzmaske ist die Impfung der wichtigste Baustein im Kampf gegen die Pandemie. Zu einer erfolgreichen Impfkampagne im Herbst und Winter gehört Verlässlichkeit. Wir informieren Bürgerinnen und Bürger sowie Kreise und kreisfreien Städte daher frühzeitig über die nächsten Schritte in der Impfkampagne. Richtig ist aber auch, dass wir noch etwas Geduld brauchen, bis die STIKO eine Impfempfehlung für die neuen Impfstoffe ausgesprochen hat. Klar ist: Wenn diese Empfehlung kommt, sind Land, Kommunen, Ärzteschaft und Betriebe gemeinsam gut vorbereitet”, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Mit dem Erlass ruft das Gesundheitsministerium die Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCIs) auf, Vorbereitungen für Impfangebote – insbesondere für vulnerable Personengruppen und Menschen mit schlechterem Zugang zur hausärztlichen Versorgung – zu treffen. Die KoCIs sollen sich dabei strikt an die Impfempfehlungen der STIKO halten.

Entsprechend der aktuellen Empfehlung der STIKO sollen unter anderem Bewohnerinnen und Bewohner und Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (etwa in Werkstätten oder Wohneinrichtungen für behinderte Menschen) eine zweite Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erhalten. Derzeit geht das MAGS davon aus, dass die STIKO diese Empfehlung auch in Bezug auf die angepassten Impfstoffe fortschreiben wird.

Vor diesem Hintergrund sollen die KoCIs bis zum 18. September 2022 Kontakt zu den genannten Einrichtungen aufnehmen und etwaige Unterstützungsbedarfe erfragen. Soweit möglich organisieren die Einrichtungen die Impfungen eigenständig. Die Einrichtungen kontaktieren hierzu vorzugsweise die heimversorgenden oder andere ihnen aus dem Impfgeschehen bekannten Ärztinnen und Ärzte. Bis zum 31. Oktober sollen die Auffrischungsimpfungen in den Einrichtungen der Pflege sowie der Eingliederungshilfe abgeschlossen sein.

Die Kreise und kreisfreien Städte sollen zudem die von ihnen geschaffenen Vorhaltestrukturen zur Impfung aktivieren und auf ein Drittel der geplanten maximalen Impfkapazitäten hochfahren. Auf diese Weise können in den kommunalen Impfangeboten wöchentlich rund 90.000 Impfungen durchgeführt werden – ergänzend zu den Impfangeboten in Arztpraxen, Apotheken und Betrieben. Die von den Kommunen initiierten Impfangebote konzentrieren sich dabei vornehmlich auf Personengruppen und Stadtteile oder Ortschaften, bei denen nach bisheriger Erfahrung mit einer geringen Inanspruchnahme von Impfangeboten in Arztpraxen zu rechnen ist.

Die Impfstoffbestellung erfolgt für alle Leistungserbringer (d.h. KoCI, Ärzteschaft, Apothekerschaft) ausschließlich über das Apothekensystem.

Quelle: Land NRW

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