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Osterfeuer bis zum 17. März anmelden

Minden -

ordnungsbehoerde@minden.de

Wer ein Brauchtums- oder Osterfeuer durchführen möchte, muss das bis zum 17. März bei der Ordnungsbehörde der Stadt Minden anmelden. Einige Anmeldungen unterschiedlicher Ortsgemeinschaften, Organisationen und Vereine liegen bereits vor.

Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Weitere Regelungen - unter anderem zu Sicherheitsabständen und der maximalen Größe eines Osterfeuers - sind zwingend einzuhalten und können in einem Merkblatt nachgelesen werden.

Die private Nutzung von Feuerkörben oder Feuerschalen muss nicht angemeldet werden. Der Anmeldevordruck und das dazugehörige Merkblatt sind hinterlegt unter www.minden.de/service oder können angefordert werden bei André Donnecker per E-Mail an ordnungsbehoerde@minden.de oder telefonisch unter 0571-89810.

Quelle: Stadt Minden, Symbolfoto: Archiv

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