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Polizei stoppt 18-Jährigen nach Verfolgungsfahrt

Porta Westfalica -

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Eigentlich wollten die Beamten der Polizeiwache Vlotho lediglich das Auto eines 18-jährigen Bad Oeynhauseners anhalten und überprüfen, doch dieser flüchtete, als er den Streifenwagen erkannte. Er überholte in unverantwortlicher riskanter Fahrweise ein Fahrzeug und geriet in den Gegenverkehr. Ein Unfall konnte nur Dank der schnellen Reaktionen eines weiteren Verkehrsteilnehmers durch Ausweichen auf den Randstreifen verhindert werden.

Der Flüchtende missachtete alle Anhaltesignale und setzte seine Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit fort. Auch eine 30-Zone brachte den jungen Mann nicht dazu seine Geschwindigkeit zu drosseln. Während der Fahrt, die über die Herforder Straße in Richtung Minden ging, beschleunigte der Mann aus Bad Oeynhausen teils bis 140 km/h. Auch eine Warnbake an der Fahrradstraße des Höferweges wurde ungebremst durchbrochen und einfach überfahren, wobei Teile der Stoßstange des Fahrzeuges zurück blieben.

Der Polizeistreifenwagen ließ sich aufgrund der riskanten Fahrweise zurückfallen und leitete eine Fahndung über Funk ein. Die Polizei des Kreises Minden Lübbecke konnte das Fahrzeug kurze Zeit später in dem Naturschutzgebiet "Großer Weserbogen" ausfindig machen. Der Fahrer befand sich noch in der Nähe des PKW, und flüchtete vor der Polizei zu Fuß in die Verlängerung der Straße "In den Teichen". Dort konnte er abschließend durch die vereinten Polizeikräfte festgenommen werden. Zuvor beobachteten die einschreitenden Beamten noch, wie er eine Tasche in ein nahegelegenes Gebüsch warf.

Der Diensthund "Woody" der Polizei Minden fand in dem unwegsamen Gelände dann mehrere Gegenstände, die dem Täter gehörten. In einer großen Sporttasche fanden sie verschiedenen Substanzen, Klemmbeutel und sogar die Patrone einer Gaspistole. Die sichergestellten Gegenstände deuten auf nicht erlaubten Besitz von Betäubungsmitteln hin. In der ersten Befragung auf der Dienststelle verlief ein durchgeführter Drogentest positiv. Daher ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Richter die Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt an.

Der 18-jährige Bad Oeynhauser war weder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, noch hatte das Fahrzeug eine gültige Zulassung oder Versicherungsschutz.

(Text und Foto: Polizei)

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