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Rampenloch soll entwickelt werden: Interessenbekundung startet

Minden -

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Das „Rampenloch“ in der oberen Altstadt soll städtebaulich entwickelt werden. Hier hat die Stadt Minden im Jahr 2018 mehrere Grundstücke gekauft, nachdem der Bordellbetrieb dort eingestellt und die letzten beiden Häuser freigezogen waren. „Hier bot sich erstmalig die Gelegenheit, mitten in der Innenstadt städtebauliche Zielsetzungen mit Hilfe einer Bodenbevorratung zu steuern“, fasst Lars Bursian, Beigeordneter für Städtebau und Feuerschutz zusammen. Die Stadt habe die Grundstücke als Zwischenerwerb gekauft und wolle sie am Ende eines Interessenbekundungsverfahrens, das Anfang Januar 2020 startet, wieder verkaufen.

Was auf dem Areal des „Rampenlochs“ entstehen soll, ist völlig offen und wird sich erst im Rahmen des jetzt vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Verfahrens herausstellen. Das Interessenbekundungsverfahren soll in drei Stufen laufen. Am Anfang steht eine für alle offene Konzeptbewerbung, die nach zwei Monaten abgeschlossen sein soll. Diese startet am 6. Januar 2020 und endet am 6. März. Informationen dazu gibt es ab sofort auf der folgenden Internetseite: www.minden.de/interessenbekundungsverfahren.

„Hierbei handelt es sich im ersten Schritt um eine reine Findungsphase. Es müssen keine fertigen Konzepte, sondern nur Ideen grobe Projektskizzen sowie erste Finanzierungsaussagen eingereicht werden“, erläutert Ernst Meistrell aus dem Bereich Stadtplanung, der fachlich als Diplom-Ingenieur und Architekt (Architektenkammer NRW) auch Ansprechpartner für das Verfahren ist.

Am Ende des ersten Schrittes werden die eingereichten Konzepte den Mitgliedern des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Verkehr (BUV) vorgestellt und einer Bewertung nach mehreren Beurteilungsrichtlinien unterworfen. Mehrere Konzepte sollen für den zweiten Schritt ausgewählt werden. Die zweite Stufe soll Anfang April 2020 beginnen und fünf Monate laufen. „Wer für die zweite Runde überzeugt hat, muss dann seine Ideen schon deutlich tiefer ausarbeiten, da am Ende ein Konzept vorgelegt werden soll, welches unter anderem bautechnisch, baurechtlich und auch finanztechnisch auf gutem Fundament steht“, erläutert Ernst Meistrell.

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Anfang November 2020 soll der Fachausschuss dann aus den eingereichten Konzepten der zweiten Stufe einen finalen Bewerber auswählen. Dieser hat dann im dritten Schritt ein Jahr Zeit, ein detailliertes Planungskonzept auszuarbeiten und die Entwicklung auch finanziell zu kalkulieren. „Das Konzept muss umsetzbar und schlüssig sein“, nennt Meistrell das wichtigste Kriterium. Danach entscheidet – also voraussichtlich Ende 2021 – der Haupt- und Finanzausschuss nach Diskussion im BUV über den Verkauf des Areals an den finalen Bewerber. Mit diesem wird ein Kaufvertrag geschlossen.

Die Bewerber stehen vor einer nicht ganz leichten Aufgabe. Denn in dem zu entwickelnden Gebiet steht ein Haus unter Denkmalschutz und ein zweites Haus gilt als denkmalwürdig. Auch die Straße „Rampenloch“ selbst steht unter Denkmalschutz. „Die Planung sollte auch im Kontext zum angrenzenden Gefängniskomplex gesehen werden“, wünscht sich die Stadtplanung. Dieser befindet sich im Besitz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Die in den 1970er Jahren als Abgrenzung für das Areal Rampenloch gezogene Mauer soll in jedem Fall wieder zum Quartier hin nach Osten geöffnet werden. Auch das sollte in den Konzepten möglichst berücksichtigt werden.

Der Hintergrund für das Interessenbekundungsverfahren steht im Zusammenhang mit dem Masterplan Innenstadt, dem daraus folgenden Integrierten Handlungskonzept Innenstadt (2009-2015, Fortschreibung 2016-2020) und der vertiefenden, 2019 verabschiedeten Rahmenplanung (IHK) für einen Teilbereich der oberen Altstadt. Auch das 2017 beschlossene „Handlungskonzept Wohnen“ bilde eine wichtige Grundlage, erläutert Ernst Meistrell. Dieses sieht eine Wohnbauflächenbevorratung sowie eine quartiersbezogene Konzeptentwicklung als zentrale Instrumente vor.

Sowohl im Rahmen des Masterplanes, wo der Profilbereich der oberen Altstadt als „bürgerschaftlich“ zusammengefasst wurde, als auch im Integrierten Handlungskonzept Innenstadt war eine Aufgabe des Bordellbetriebes im Rampenloch seinerzeit noch nicht abzusehen gewesen. Daher sei eine stärkere Vernetzung dieser „Insellage“ mit der übrigen Altstadt eher ausgeklammert worden, so Meistrell weiter. Im integrierten Prozess mit Bürgerbeteiligung zum Rahmenkonzept für die obere Altstadt 2018/2019 konnte dann das Rampenloch – nach dem Kauf der Grundstücke - in den gesamten Planbereich einfließen und so eine Vernetzung mit dem übrigen Areal gedacht werden.

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Die Internetseite für das Interessenbekundungsverfahren der Stadt Minden ist bereits online, obwohl das Verfahren offiziell erst am 6. Januar beginnt. Interessierte können sich dort schon einmal informieren und Unterlagen zum Verfahren als PDF downloaden. Bis zum 6. März 2020 können Ideen und grobe Konzepte eingereicht werden. Ansprechpartner ist Ernst Meistrell, Stadtplanung, Telefon 0571 89-657, E-Mail e.meistrell@minden.de.

(Text und Fotos: Stadt Minden)

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