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Stadt kauft Ahrens-Grundstück

Petershagen -

20190917 hallo minden ahrens

Die Stadt Petershagen hat das rd. 24.000 qm große Grundstück der Firma Ahrens Transport und Handel GmbH & Co. KG im Industrie- und Gewerbegebiet Lahde gekauft. Damit ist die auf dem Grundstück geplante Errichtung eines Wertstoffzentrums zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Gleisschotteraufbereitung) vom Tisch.

Ahrens hatte das Grundstück im Jahr 2015 von privater Seite erworben und im darauffolgenden Jahr bei der Bezirksregierung Detmold die für die Errichtung und den Betrieb des Wertstoffzentrums notwendige Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt.

In der Folge formierte sich in der Bürgerschaft und bei anderen im Industrie- und Gewerbegebiet ansässigen Gewerbebetrieben massiver Widerstand gegen die geplante Gleisschotteraufbereitungsanlage. Vor allem die Bürgerinitiative "Stoppt den Giftmüll! - Wir wehren uns" machte Front gegen die geplante Ansiedlung.

Auch die Stadt hat eine andere Vorstellung über die Entwicklung des Gebietes. In der Sitzung am 15.12.2016 fasste der Stadtrat daher einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan und erließ eine Veränderungssperre. Der neue Bebauungsplan Nr. 2a "Gewerbestandort Lahde" verfolgt im Wesentlichen das Ziel, ein reines Gewerbegebiet festzusetzen. Neue Industriebetriebe sollen nicht mehr zulässig sein. Nach § 4 BImSchG sind dies Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen sowie ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.

Im Mai 2018 wies das Oberverwaltungsgericht Münster den Normenkontrollantrag der Firma Ahrens gegen die von der Stadt verhängte Veränderungssperre als unbegründet ab. Daraufhin ließ die Bezirksregierung auf Antrag der Firma Ahrens das dort laufende BImSchG-Verfahren für das Wertstoffzentrum bis auf Weiteres ruhen.

Ruhe stellte sich gleichwohl nicht ein, denn die Bürgerinitiative und betroffene Anlieger richteten diverse Petitionen an den Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags.

Mit dem jetzt vollzogenen Grundstückskauf kann das Vorhaben der Firma Ahrens auf dieser Fläche nicht mehr verwirklicht werden. Die noch erforderliche Zustimmung des Stadtrates zu dem Kaufvertrag gilt als sicher.

Unabhängig davon wird die Stadt das laufende Verfahren zur Aufstellung des neuen Bebauungsplan Nr. 2a weiterführen. Zur Sicherung dieser Planung bleibt auch die Veränderungssperre bestehen.

(Text: Stadt Petershagen, Symbolfoto: Archiv)

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