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Stärkungspakt NRW: Bewerbungen für Unterstützungsleistungen

Minden -

Vor dem Hintergrund der aktuellen krisenbedingt steigenden Energiepreise, der hohen Inflation sowie einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Kreise, kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden von Januar bis Dezember 2023 mit finanziellen Mitteln.

Vor dem Hintergrund der aktuellen krisenbedingt steigenden Energiepreise, der hohen Inflation sowie einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Kreise, kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden von Januar bis Dezember 2023 mit finanziellen Mitteln. Im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ stellt die Landesregierung für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Minden hat rund 740.000 Euro erhalten.

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Unterstützt werden in erster Linie Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensarmen Haushalten und/oder mit besonderen Bedarfslagen, die auf Grund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und bedingt durch die erheblichen Preissteigerungen besonders betroffen sind. Dies gilt auch als Maßstab für die Definition des Begriffs der Sozialberatung und der sozialen Infrastruktur.

Aufgrund neuer FAQs, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ende März herausgegeben hat, können nur noch krisenbedingte Mehrausgaben bei laufenden Angeboten finanziert werden. Bei krisenbedingten Mehrausgaben können zur Sicherstellung des fortgesetzten Betriebs nur die Differenz zwischen den Ausgaben 2023 gegenüber den Ausgaben in 2022 gefördert werden. Neu ist, dass auch zusätzliche Angebote aufgrund krisenbedingter Bedarfe gefördert werden können. Bei neuen Angeboten können die gesamten, nicht anders refinanzierten, auf die Angebotsausweitung entfallenden Ausgaben berücksichtigt werden. Ausgenommen sind weiterhin investive Ausgaben.

Es können nun auch zusätzliche Personalausgaben der Kommunen und der Freien Träger finanziert werden, soweit das Personal unmittelbar zur Erbringung von Dienstleistungen in den Sozial- und Schuldnerberatungen bzw. in den förderfähigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur eingesetzt wird. Dabei muss es sich um zusätzliche Ausgaben aufgrund einer krisenbedingten, temporären Ausweitung der Beschäftigungszeiten für bestehendes Personal oder höhere, zusätzliche Personalbedarfe aufgrund einer verstärkten Inanspruchnahme und eines damit einhergehenden, ebenfalls zeitlich begrenzten, Ausbaus der sozialen Dienstleistungen handeln.

Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können bis zum 15. Mai eine Bedarfsmeldung beim Bereich Soziales einreichen. Im Anschluss entscheidet der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 21. Juni über die Verteilung der Gelder.

Die Stadt Minden informiert auf einer Internetseite www.minden.de/staerkungspakt über die Sonder-Leistung und über Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Auf der Internetseite finden die Einrichtungen auch die erforderliche Bedarfsmeldung.

Weitere Informationen zum Stärkungspakt gibt es hier: https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw.

Quelle: Stadt Minden, Symbolfoto: Archiv

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