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Termine zur Fischer- und Jägerprüfung stehen fest

Minden -

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Die Termine für die nächste Jägerprüfung, deren Bestehen für die Erteilung des ersten Jagdscheines erforderlich ist, werden auf folgende Tage festgesetzt:

Die schriftliche Prüfung findet am Mittwoch, 24. April 2019, um 15.00 Uhr, in Minden statt. Das jagdliche Schießen wird am Freitag, 26. April 2019 durchgeführt.

Die mündlich-praktische Prüfung findet für den Bereich des ehemaligen Kreises Minden am Montag, 29. April 2019 und am Dienstag, 30. April 2019, sowie für den Bereich des ehemaligen Kreises Lübbecke am Dienstag, 7. Mai 2019 und am Mittwoch, 8. Mai 2019, statt. Termin für eine eventuelle Nachprüfung ist der Dienstag, 27. August 2019.

Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens bis zum Sonntag, 24. Februar 2019 beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, untere Jagdbehörde, in 32423 Minden, Portastraße 13, Zimmer 164, einzureichen.

Für die Abnahme der Fischerprüfung, die zur Erlangung des ersten Fischereischeines erforderlich ist, sind folgende Termine festgesetzt worden:

Dienstag, 26. bis Donnerstag, 28. März 2019

Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens bis zum Donnerstag, 28. Februar 2019 beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, untere Fischereibehörde, 32423 Minden, Portastraße 13, einzureichen.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf diese Fischerprüfung werden von den jeweils örtlichen Fischereivereinen abgehalten.

(Text: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv)

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