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Trinkwasser nach Hochwasser belastet – Wasser abkochen

Minden -

www.minden.de/trinkwasser

Durch die massive Hochwasserlage der letzten Tage ist es zu einer Belastung des Trinkwassers für die Stadt Minden mit Bakterien gekommen. Betroffen ist nach derzeitiger Erkenntnis das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der rechten Weserseite mit den Stadtteilen Dankersen, Leteln, Aminghausen, Päpinghausen, Meißen, und Rechtes Weserufer sowie das Johannes-Wesling-Klinikum. Nähere Informationen finden alle Bürger auf der Internetseite www.minden.de/trinkwasser – auch zu einem Bürgertelefon, das die Stadt Mindern noch einrichten wird.

Aufgrund der Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfälle und andere Erkrankungen hervorrufen können, hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für das Trinkwasser ausgesprochen. Im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit ruft Sie das Gesundheitsamt auf, die nachfolgenden Informationen gründlich zu lesen und die Empfehlungen zu befolgen. Sobald die Ursachen der Störung und der Belastung des Trinkwassers gefunden und behoben wurden, werden Sie über die Aufhebung des Abkochgebotes wieder informiert. Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn über das Abkochgebot, damit die Information sicher bei allen Betroffenen ankommt.

A) Für welche Nutzungszwecke ist ein Abkochen unbedingt erforderlich?

Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird 

sowie für das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineral- oder Tafelwasser zurückgegriffen werden, keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser Verwendung finden.

Achtung heißes Wasser: Verbrühungsgefahr! Insbesondere Kinder und alte und kranke Menschen nehmen häufig die hohe Temperatur nicht wahr.

Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.

Hinweis: Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt erfragen.

B) Was muss ich tun, um Wasser ausreichend abzukochen?

Das Abkochen des Wassers verfolgt den Zweck, die ggf. darin enthaltenden Krankheitskeime weitgehend abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Für die meisten Anwendungszwecke sollten Sie dann noch solange weiter warten bis das Wasser nur noch handwarm ist, um Verbrühungen zu vermeiden.

C) Für welche Nutzungszwecke kann ich auf das Abkochen notfalls verzichten, wenn die Nutzer darüber ausreichend informiert sind?

Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann:

- Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf ≥ 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung.

- Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C.

- Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein.

- Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen.

Weitere Maßnahmen zur Desinfektion des Wassers werden ergriffen. Sobald das Wasser wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht, wird unverzüglich eine Information erfolgen. Bis zu dieser Information ist unbedingt das Abkochgebot einzuhalten.

Im Verlauf des Tages erweiterte der Kreis Minden-Lübbecke seine Stellungnahme: 

Im Laufe der letzten Stunden sind Fragen zu den im Regelfall gemeinsam mit den WBV Wiehengebirge und WBV am Wiehen und den Stadtwerken Minden versorgten Ortsteilen anderer Gemeinden aufgekommen.

Das Abkochgebot wurden aufgrund der Vorgaben der Trinkwasserverordnung am Freitag bereits zu einem Zeitpunkt ausgesprochen, an dem sehr geringe Mengen an Darmkeimen am Tiefbehälter Portastrasse der Stadtwerke Minden nachgewiesen worden sind, um jegliche Gesundheitsgefährdung der Bürger und Bürgerinnen auszuschließen.

Für die der Stadt Minden zugehörigen Ortsteile, die eine Mischversorgung mit den WBV aufweisen, wie Dützen, Hahlen, Haddenhausen gilt das Abkochgebot aus Vorsichtsgründen. Bereits hier ist der Anteil des Trinkwassers, das aus dem WBV Wiehengebirge kommt, sehr hoch, allerdings lässt sich nicht straßengenau abgrenzen, wo welches Wasser ankommt.

Generell gilt aber natürlich, dass durch die Mischung des Trinkwassers aus den Stadtwerken Minden mit dem von den Wasserbeschaffungsverbänden bereitgestellten Wasser eine weitere Verdünnung eintritt, so dass die Gesundheitsgefahr aus diesem Wasser immer geringer wird.

Daher haben wir darauf verzichtet, ein Abkochgebot für alle Ortsteile anderer Gemeinden zu verhängen, in die evtl. kleine Mengen an Mindener Wasser ins Netz gelangt sind.

Zudem wurde durch das bereits in den Vortagen erfolgte Abstellen der Brunnen an der Portastrasse die Menge des Mindener Wassers, das an die Wasserbeschaffungsverbände Wiehengebirge und am Wiehen ging, immer geringer.

Es gibt daher aus medizinischer Sicht keine Veranlassung, das Abkochgebot auf weitere Ortsteile anderer Gemeinden in Hille, Löhne oder Bad Oeynhausen auszuweiten.

Quelle: Stadt Minden, Symbolfoto: ASrchiv

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