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Unterhaltsvorschuss erhöht sich

Minden-Lübbecke -

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Zum 1. Januar 2025 wird der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder (gemäß § 1 der Mindestunterhaltsverordnung) in der ersten Altersstufe von 480 Euro auf 482 Euro, in der zweiten Altersstufe von 551 Euro auf 554 Euro und in der dritten Altersstufe von 645 Euro auf 649 Euro ansteigen.
 
Die Jugendämter im Kreis Minden-Lübbecke bitten die Empfänger von Unterhaltsvorschussleistungen zu berücksichtigen, dass sich dadurch auch Änderungen in den Zahlbeträgen für Unterhaltsvorschussleistungen ergeben: Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich ab 1. Januar 2025 in der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) von 230 Euro auf 232 Euro, in der zweiten Altersstufe (6 bis 11 Jahre) von 301 Euro auf 304 Euro und in der dritten Altersstufe (12 bis 17 Jahre) von 395 Euro auf 399 Euro. In der Regel erhöht sich dadurch auch der durch den unterhaltspflichtigen Elternteil zu erstattende Betrag.
 
Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistung wird sich nachträglich verringern, falls das Kindergeld mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 von 250 auf 255 Euro erhöht wird. Die Zahlung des erhöhten Unterhaltsvorschusses erfolgt daher vorbehaltlich der Änderung des Kindergeldes.
 
Fragen zum Unterhaltsvorschuss beantworten die Unterhaltsvorschussstellen der jeweiligen Jugendämter in Bad Oeynhausen, Minden, Porta Westfalica sowie des Kreises Minden-Lübbecke.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv

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