Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Berufstätigkeit
Minden -

Gesetzliche Regelungen, innerbetriebliche Erfahrungen und der Aufbau von unternehmenseigenen Kompetenzen zum Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ waren die Schwerpunkte einer Veranstaltung, zu der die Gleichstellungsstelle und das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke eingeladen hatten.
Oliver Gubela (Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung), der die Veranstaltung moderierte, konnte rund 50 Teilnehmende unterschiedlicher Branchen im Kreishaus in Minden begrüßen.
In seinem Grußwort erklärte Landrat Dr. Ralf Niermann, dass die Thematik „Pflege und Beruf“ angesichts des demographischen Wandels von besonderer Relevanz ist. „Mehr als die Hälfte der pflegenden Angehörigen geht neben der Pflege noch ihrem Beruf nach. Somit ist diese Herausforderung heute keine Seltenheit mehr und wird in Zukunft zunehmen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich auch die Unternehmen im Mühlenkreis mit diesem Thema auseinandersetzen“, so der Landrat.
Im Anschluss an die Begrüßung stellte Kurt Ditschler (Dozent für Arbeits- und Sozialrecht, Northeim), die gesetzlichen Regelungen vor, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beitragen sollen. Dabei ging er zunächst auf das Direktionsrecht und die Fürsorgepflicht von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein. Weiterhin legte Kurt Ditschler die gesetzlichen Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit dar, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Pflegezeitgesetz, dem Familienpflegezeitgesetz, dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ergeben. In der sich anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Inanspruchnahme der gesetzlichen Regelungen häufig eine große Herausforderung für alle Beteiligten darstellt. Die Anwesenden waren sich einig, dass es in der betrieblichen Praxis eher um andere Dinge für eine bessere Vereinbarkeit Pflege und Beruf geht.
Welche dies sind, berichteten im weiteren Verlauf der Veranstaltung beispielhaft Angelika Busse (Pflegedienst Busse GmbH & Co. KG, Porta Westfalica), Karin Koch (Kreishandwerkerschaft Wittekindsland, Lübbecke) und Dr. Holger von der Emde (Ornamin-Kunststoffwerke GmbH & Co. KG, Minden). In allen Unternehmen beziehen sich Fragen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf heute nicht mehr nur auf die Erziehung von Kindern, sondern ebenso auf die Versorgung der älter werdenden bzw. pflegebedürftigen Eltern. Hier gilt es, immer individuelle Lösungen zu schaffen: „Was geht bei wem wie?“ lautet in diesem Zusammenhang die zentrale Frage, die es dann zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu klären gilt. Nicht selten werden dann auch über die genannten gesetzlichen Regelungen hinaus im Einzelfall innerbetriebliche Möglichkeiten geschaffen, um häusliche Pflege und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und damit auch wertvolle Fachkräfte zu halten. Neben diesen auf den Einzelfall zugeschnittenen Lösungen sind Kommunikation, Enttabuisierung des Themas „Pflege“ sowie Wertschätzung der Beschäftigten mit Pflegeverantwortung zentrale Handlungsansätze bei der Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Berufstätigkeit. Als eine Brücke zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten mit Pflegeverantwortung haben der Pflegedienst Busse, Ornamin und die Kreishandwerkerschaft Wittekindsland Pflegeguides.
Die Fortbildung zum Pflegeguide, die der Kreis Minden-Lübbecke im Rahmen seiner Initiative „Pflege und Beruf“ Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kostenlos anbietet, stellten Andrea Strulik (Gleichstellungsbeauftragte des Kreises) und Klaus Marschall (Koordinator für Behinderten- und Seniorenbelange des Kreises) vor. Pflegeguides sind Ansprechpersonen im Unternehmen, an die sich Beschäftigte mit Pflegeverantwortung wenden können. Pflegeguides führen selbst keine Pflegeberatung durch, kennen aber zum Beispiel Entlastungsmöglichkeiten und können Kontakte zu Hilfeangeboten vor Ort herstellen. Darüber hinaus kennen sie betriebliche Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern und können die Unternehmensleitung entsprechend beraten.
Mittlerweile sind etwa 50 Pflegeguides in Unternehmen im Kreis Minden-Lübbecke tätig. Der nunmehr vierte Durchgang der Fortbildung zum Pflegeguide wird durchgeführt am 31. August und 14. September 2017 (jeweils halbtägig) im Kreishaus in Minden. Anmeldeschluss ist der 17. August 2017. Ausführlichere Informationen zur Fortbildung und zu den Aufgaben von Pflegeguides sind bei Andrea Strulik und Klaus Marschall erhältlich.
Am Ende der Veranstaltung bestärkten die Teilnehmenden den Kreis Minden-Lübbecke, auch weiterhin im Rahmen seiner Initiative „Pflege und Beruf“ Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Region auf das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf aufmerksam zu machen und Handlungsbedarf aufzuzeigen. Denn eine pflegesensible Personalpolitik trägt nicht nur zur Stärkung der häuslichen Pflege bei, der von den meisten gewünschten Versorgungsform, sondern sie ist in Zeiten demografischer Veränderungen auch ein Wettbewerbsvorteil für Betriebe und ebenso ein Standortfaktor für die regionale Wirtschaft.
Die Präsentationen zu den einzelnen Vorträgen sind im Internet unter www.minden-luebbecke.de, Gleichstellungsstelle, dann Geschlechtergerechte Altenpflege und Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, zu finden.
Kontakt
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13, 32423 Minden
Andrea Strulik
Gleichstellungsbeauftragte
Tel.: (0571) 807-24210, E-Mail: a.strulik@minden-luebbecke.de
Klaus Marschall
Sozialamt, Koordinator für Behinderten- und Seniorenbelange
Tel.: (0571) 807-23640, E-Mail: k.marschall@minden-luebbecke.de
(Text: Kreis Minden-Lübbecke | Foto: Sarah Golcher/Kreis Minden-Lübbecke)
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