Weitere 3,4 Millionen Euro für den Sport im Mühlenkreis
Minden-Lübbecke -

Bianca Winkelmann MdL im Landtag Nordrhein-Westfalen
Rund eine Milliarde Euro fließt in den Sport im Land Nordrhein-Westfalen zugunsten von modernen, sanierten bzw. neuen Sportstätten und Schwimmbädern. Je 200 Millionen sind hierbei für Sportstätten, Schwimmbäder und Sportvereine vorgesehen und stammen aus dem NRW-Investitionsplan für Infrastruktur. Für den Mühlenkreis bedeutet das Mittel für vereinseigene Sportstätten in Höhe von gut 3,4 Millionen Euro.
Für Bianca Winkelmann sind die Mittel für den Mühlenkreis eine wichtige Unterstützung für die Ehrenamtlichen und Vereine: „Schon das Programm ‚Moderne Sportstätte 2022‛ war wegweisend und wurde von unseren Vereinen sehr gut angenommen. Umso mehr freue ich mich, dass erneut 3,4 Millionen Euro für vereinseigene Sportstätten im Kreis Minden-Lübbecke zur Verfügung stehen.“ Wie bereits beim vorhergehenden Förderprogramm würden die Stadt- und Gemeindesportverbände darüber entscheiden, wie die Mittel innerhalb der Kommunen verteilt würden. „Auch im Austausch mit dem hiesigen Kreissportbund Minden-Lübbecke hat sich wiederholt gezeigt, dass die Mittel für unsere Sporttreibenden sehr gut investiert sind. Damit stärken wir das Ehrenamt und auch die Sportvereine als Ort der Begegnung insbesondere im ländlichen Raum,“ so Winkelmann weiter.
Die zugehörigen Förderrichtlinien sind mit dem Finanzministerium abgestimmt und der offizielle Programmaufruf soll in der kommenden Woche in Düsseldorf vorgestellt werden.
„Für die elf Kommunen im Mühlenkreis bedeutet das in der Summe zusätzliche 3.442.564 Euro“, erläutert die heimische Landtagsabgeordnete Bianca Winkelmann.
Die Höhe der Pauschale orientiert sich an der Einwohnerzahl, sodass Minden mit 881.771 Euro die größte Summe erhält, gefolgt von Bad Oeynhausen (525.945 Euro), Porta Westfalica (385.179 Euro), Lübbecke (277.595 Euro), Espelkamp (268.394 Euro) und Petershagen (267.673 Euro). Kleinere Gemeinden erhalten wie bei der Sportpauschale einen Sockelbetrag. Die Förderung ist für vereinseigene Sportstätten bestimmt. Für Nordrhein-Westfalen sind das insgesamt 200 Millionen Euro. Die Laufzeit des Förderprogramms ist auf maximal zwölf Jahre angelegt.
Zwei weitere NRW-Förderprogramme, eines für Schwimmbäder und eines für kommunale Sportstätten, sind auch mit jeweils 200 Millionen Euro ausgestattet. Die Förderrichtlinien dafür werden aktuell noch erarbeitet und voraussichtlich im Spätsommer 2026 veröffentlicht. Die kompletten 600 Millionen Euro kommen aus dem Sondervermögen des Bundes für die Länder.
Hintergrund:
Rechnerische Basis für die Förderung ist in jeder Kommune die für das Jahr 2025 über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) vom Land ausgezahlte Sportpauschale, die dann noch mit dem Faktor 2,7822 multipliziert wird.

Quelle und Fotos: Wahlkreisbüro Bianca Winkelmann MdL
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