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Wissenswertes zu den kommenden Osterfeuern

Minden -

Wissenswertes zu den kommenden Osterfeuern

Die Ordnungsbehörde der Stadt Minden weist darauf hin, dass Osterfeuer noch bis zum 24. März 2017 angezeigt werden können. Das Abbrennen eines Osterfeuers ist hierbei nur den in der Ortsgemeinschaft verankerten Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften erlaubt.

Ferner muss jedes Osterfeuer für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein. Die Vordrucke können bei den Mitarbeitern Herrn André Donnecker, Telefon 0571 89 425, a.donnecker@minden.de oder Frau Katharina Möller, Telefon 0571 89 417, k.moeller@minden.de angefordert oder auf www.minden.de (Bürgerservice, Stichwort: Osterfeuer) heruntergeladen werden.

(Text und Foto: Stadt Minden)

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