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3G-Regelung gilt für Bestattungen

Porta Westfalica -

In Porta Westfalica dürfen an Beerdigungen nur noch immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Getestet in diesem Sinne sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Kinder bis zum Schuleintritt sowie Schülerinnen und Schüler haben Zutritt. Die „3G-Regel“ gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch für den unter freiem Himmel stattfindenden Teil der Bestattung oder Beisetzung. Den Angehörigen wird empfohlen, die Trauergäste frühzeitig auf die „3G-Regelung“ hinzuweisen, da stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden können.

In den Räumlichkeiten, die im Rahmen einer Bestattung oder Beisetzung genutzt werden, besteht Maskenpflicht. Für den unter freiem Himmel stattfindenden Teil einer Beisetzung/Bestattung gilt eine Maskenpflicht ab 1000 Personen. Es wird generell das Tragen einer Maske empfohlen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.

Quelle: Stadt Porta Westfalica

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