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Änderung der Coronaschutzverordnung

NRW -

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst.

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur treten ab Donnerstag, 13. Januar 2022, weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen. Mit der Änderung der Verordnung gilt auch in der Gastronomie die sogenannte 2G+-Regel. Geboosterte Personen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G+ gilt, keinen tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind. Darüber hinaus können Testungen nunmehr auch „vor Ort“ unter Aufsicht vorgenommen werden.

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20220107 hallo minden der erste mensch Foto: Christoph Helhake  Die Schule als Ort, der einem den Blick auf das Leben öffnet. Ein junger Schüler, für den das Lernen ein wildes Abenteuer ist, bei dem ihm täglich neue Welten erschlossen werden. Albert Camus hat das so erlebt und in seinem unvollendeten, 1994 postum erschienenen Werk „Der erste Mensch“ beschrieben. Der Schauspieler Joachim Król liest daraus am Donnerstag, 13. Januar, um 19:30 Uhr im Theater im Park.  Vor genau sechs Jahren, am 13.01.2016, stand er bereits mit dem Roman „Seide“ von Allesandro Barrico auf der Bühne des Kurtheaters und begeisterte vor ausverkauftem Publikum. Mit dem diesjährigen erzählerischen Parforceritt zieht Joachim Król („Der bewegte Mann“, „Es geschah am helllichten Tag“, „Tatort“) sein Publikum in diese emotionale Geschichte des algerisch-französischen Schriftstellers und Philosophen Albert Camus (1913-1960) hinein. Er entführt es in eine Welt, die geprägt ist von Entbehrung, aber auch von Lebensfreude und natürlicher Schönheit. In dem stark autobiographisch geprägten Werk begibt sich der Protagonist auf die Suche nach seinem Vater, der im Ersten Weltkrieg gefallen ist und den er nie kennengelernt hat. Damit beginnt für den Erzähler eine Reise zurück in die Kindheit. Er kehrt heim in die Hitze Algiers, in die Armut und die Unschuld.  In einer Sprache von poetischer Schönheit beschreibt der Erzähler Leichtigkeit am Strand, in der Sonne, im Meer. Er erinnert sich an Rebhuhn-Jagden in der Wüste, zu denen er mit seinem Onkel oft am frühen Morgen aufbricht. Aber vor allem huldigt er dem Abenteuer Schule, ermöglicht vor allem durch einen Volksschul-Lehrer, der davon überzeugt ist, dass der Junge aufs Gymnasium gehört. Dort begreift der Erzähler, „dass ich alles, was ich wollte, erreichen würde, und dass nichts, was von dieser Welt ist, mir jemals unmöglich sein würde“.  Die Musik des „Orchestre du Soleil" liefert den Soundtrack zu diesem hochaktuellen Stück über die Chancen durch Bildung – an dessen Ende ein Mann, der in einer Familie von Analphabeten aufwächst, später mit dem Nobelpreis für Literatur ausgezeichnet wird.  Der Einlass zu dieser Veranstaltung erfolgt unter dem 2G-Nachweis (geimpft/genesen). Ausgenommen sind Kinder bis einschl. 15 Jahre oder Personen, die nachweislich nicht geimpft werden können. Letztere benötigen einen tagesaktuellen Schnelltest.  Tickets sind in der Tourist-Information im Haus des Gastes im Kurpark, Tel. 05721 13-00, geöffnet montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr und samstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie an allen bekannten Vorverkaufsstellen erhältlich. Die Abendkasse ist ab einer Stunde vor Veranstaltungsbeginn geöffnet. Weitere Informationen finden sich unter www.staatsbad-oeynhausen.de.  Quelle: Staatsbad Bad Oeynhausen

„Die Omikron-Variante lässt die Infektionszahlen wieder deutlich ansteigen. Daher müssen wir die bestehenden Regelungen auch in Nordrhein-Westfalen noch einmal nachschärfen. Die vorliegenden Kenntnisse aus der Wissenschaft deuten stark darauf hin, dass uns eine fünfte Welle leider nicht erspart bleiben wird. Aber: Nach allem, was uns die Experten sagen, scheint die Omikron-Variante zu weniger starken Krankheitsverläufen zu führen. Das stimmt mich zwar zuversichtlich, aber wir müssen uns auf alle Eventualitäten vorbereiten. Vor allem müssen wir die Infektionszahlen so begrenzen, dass die kritische Infrastruktur nicht durch zu viele Personalausfälle gefährdet wird. Ich appelliere daher: Beachten Sie die bekannten Hygienemaßnahmen, testen Sie sich regelmäßig und machen Sie – da wo möglich – von Homeoffice gebrauch. Und um noch besser geschützt zu sein, tragen Sie eine FFP2-Maske“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Weiteres wichtiges Schutzziel: Schutz der kritischen Infrastruktur
Der Expertenrat der Bundesregierung hat dringend vor einer Gefährdung der kritischen Infrastruktur durch eine Vielzahl von Personalausfällen (Infektionen und Quarantäne) gewarnt. Dies wird damit als Ziel der Verordnung auch klar benannt. Neben der beschlossenen Anpassung der Quarantäneregelungen ist dafür vor allem die Begrenzung der Gesamt-Infektionszahlen erforderlich, weshalb die Gesamtinzidenz neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder ein wesentlicher Indikator für die Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen wird. Der Automatismus von Anpassungen von Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der Hospitalisierungsinzidenz entfällt folgerichtig.

2G+ in der Gastronomie

Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt. Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen

Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Testungen vor Ort

An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2G+), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden, so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters. Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung.

Maskenpflicht

Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.

Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen

Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele etc.

Regelungen zum Umgang mit Quarantäne

Bis Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolgt im Anschluss.

Insgesamt sind 75 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 46 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen der Omikron-Variante und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vorgenommen. Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 7. Februar 2022.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Sie unter www.land.nrw/corona.

Quelle und Foto: Land NRW

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