Besucherregelung in Kliniken bleibt vorerst bestehen
Minden-Lübbecke -
Die Besuchsregelungen bei den Einrichtungen der Mühlenkreiskliniken bleiben bis auf Weiteres unverändert bestehen. Danach dürfen lediglich Kinder von einem Elternteil, werdende Mütter vor, während und nach der Geburt sowie Patienten in besonderen Ausnahmefällen von einer Person besucht werden.
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Die seit Montag gültige Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW sieht eine Lockerung der Besuchsregelungen für Kliniken und Krankenhäuser ab dem 20. Mai vor. Dafür muss ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept entwickelt und umgesetzt werden.
(Text: MKK, Foto: Hallo Minden)
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