Betretungs- und Badeverbot an Abgrabungsgeländen
Minden-Lübbecke -
Das Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke weist darauf hin, dass das Betreten von Abgrabungsgeländen, insbesondere zu Bade- und Freizeitzwecken, aus Sicherheitsgründen grundsätzlich untersagt ist.
Anzeige
Auf den Geländen gibt es vielfältige Gefahrenquellen, die oftmals nur schwer oder gar nicht erkennbar sind, besonders unter Wasser. Die Sicherheitsbestimmungen verlangen daher ein absolutes Betretungsverbot der Flächen für betriebsfremde Personen. Unbefugtes Betreten geschieht auf eigene Gefahr.
(Text: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Archiv)
Das ist auch interessant:
Corona-Virus im Kreis Minden-Lübbecke - Stand heute
Standesamtliche Trauungen mit Gästen sind wieder möglich
Pedelecs gestohlen, Fahrräder hinterlassen