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Standesamtliche Trauungen mit Gästen sind wieder möglich

Minden -

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Das Land Nordrhein-Westfalen hat erneut die Coronaschutzverordnung geändert und weitere Lockerungen bekanntgegeben. Die neue Verordnung gilt ab dem 20. Mai. Danach sind standesamtliche Trauungen wieder mit Gästen möglich. Bei den Trauungen ist aber die Personenzahl – je nach Größe des Trauzimmers - eingeschränkt.

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Auch vor dem Ort der Trauung können sich wieder Gäste treffen – das ist aber nur unter Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände von 1,50 Meter möglich, soweit es nicht zwei Familien oder Haushalte sind. Auch soll insbesondere ein direkter Kontakt (Händeschütteln, Umarmen etc.) der Gäste vermieden werden - sowohl bei Begrüßung als auch bei der Gratulation. Auf einen Ausschank von Getränken vor dem Gebäude sollte ebenfalls weiter verzichtet werden, da der öffentliche Raum auch unter Berücksichtigung der neuen Lockerungen keinen „angemessenen Veranstaltungsraum“ darstellt.

Was bedeutet das für das Standesamt der Stadt Minden und die dort anstehenden Trauungen? Standesamtliche Eheschließungen finden nur noch im Regierungsgebäude am Weserglacis, in der Mühle in Meißen und im Heimathaus in Dankersen statt. Die anderen Trauorte, wie das LWL-Preußenmuseum und das Mindener Museum, stehen derzeit nicht zur Verfügung. Eheschließungen auf einem Schiff der Mindener Fahrgastschifffahrt werden gesondert geregelt.

Für das Trauzimmer im Regierungsgebäude, die Mühle in Meißen und das Heimathaus in Dankersen gilt, dass an der standesamtlichen Eheschließung nur insgesamt elf Personen teilnehmen können. Das sind das Brautpaar sowie acht weitere Gäste – einschließlich Kindern - und ein Fotograf/eine Fotografin.

„Die Trauungen werden so kurz wie möglich gehalten. Ein Einlass des Brautpaares und der Gäste in die Räumlichkeiten der Trauung ist nur mit Mund-Nase-Schutz und mit ausgefülltem Hygiene-Fragebogen zulässig“, nennt Daniel Schollmeyer, Leiter des Bereiches Bürgerdienste weitere Regelungen. Ein gültiger Ausweis zur Identifikation und dem Abgleich der Angaben auf dem Fragebogen muss ebenfalls mitgebracht werden. Zudem ist die Standesbeamtin im Trauzimmer des Regierungsgebäudes am Weserglacis durch eine durchsichtige Trennwand geschützt. Die Abholung des Brautpaares und der Gäste in das Gebäude erfolgt durch die Standesbeamtin.

Zu den weiteren Neuerungen der geänderten Landes-Verordnung (siehe Anlage) gehören, dass Tatoo- und Piercingstudios auch wieder öffnen dürfen. Auch Chorproben dürfen ab sofort unter Einhaltung bestimmter Abstände wieder laufen. Näheres dazu und zu anderen Fragen findet sich in der (anliegenden) Coronaschutzverordnung des Landes und in der Anlage zu den Hygiene- und Infektionsstandards. Zu Detailfragen können das Bürgertelefon des Kreises Das Bürger-Telefon des Kreises unter 0571 / 807-15999 (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr besetzt) und die Corona-Hotline des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, unter 0211 / 9119-1001 (Mo–Fr, 7–20 Uhr / Sa–So, 10–18 Uhr) angerufen werden.

(Text und Foto: Stadt Minden)

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