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Christi Himmelfahrt: Polizei kontrolliert Corona-Regeln

Minden-Lübbecke -

20200520 hallo minden vatertag polizeipraesens

Die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke wird auch in diesem Jahr an "Christi Himmelfahrt" in allen Kommunen des Mühlenkreises deutliche Präsenz zeigen. Dabei werden die heimischen Beamtinnen und Beamte auch von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei Bielefeld unterstützt.

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Aufgrund der geltenden Corona-Regeln dürften die traditionellen Bollerwagen-Touren dieses Jahr passé sein. Bei allem Verständnis appellieren wir an potenzielle Ausflügler, von solchen Touren abzusehen. Verhalten Sie sich bitte so, dass ein Einschreiten der Polizei nicht erforderlich ist! In Absprache mit der Polizei werden in den Kommunen des Mühlenkreises auch verstärkt die Ordnungsämter präsent sein und Versammlungs- und Betretungsverbote sowie die Distanzregelungen im öffentlichen Raum und Betrieben überwachen.

Neben den besonderen Regelungen hinsichtlich beliebter Ziele von Vatertagstouren in Minden wie Kanzlers Weide und Weserstrand, dem Lahder See bei Petershagen sowie in Bad Oeynhausen den Sielpark, die Rehmer Insel, den Kurpark und den Inowroclawplatz, werden auch an anderen Orten im Kreisgebiet keine unzulässigen Ansammlungen geduldet. Hier haben die zuständigen Kommunen weitreichende Verbote erlassen.

Teilnehmer ausgelassener Himmelfahrtstouren dürften am Donnerstag nicht weit kommen. Die Polizei und die zuständigen Ordnungsämter werden derartige Gruppen frühzeitig ansprechen und zur Umkehr auffordern, sowie Verstöße konsequent ahnden.

So dürfen sich beispielsweise derzeit nur Personen von zwei Haushalten unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Verstöße hiergegen werden mit 200 EUR pro Person geahndet. Ebenso ist das Picknicken oder Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen verboten und zieht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige (250 EUR) nach sich.

Sollten Sie dennoch am Himmelfahrtstag unterwegs sein, erinnert die Polizei daran, unbedingt ein gültiges Personaldokument mitzuführen, damit die Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben nicht länger als nötig in Anspruch nimmt.

(Text und Symbolfoto: Polizei)

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