Ehrenamt und freiwilliges Engagement wird belohnt
Minden -
Die Stadt Minden vergibt auch für das Jahr 2021 wieder den „Preis für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement“ in Höhe von jeweils 500 Euro. Ausgezeichnet werden eine Einzelperson und eine Institution/Gruppe, die sich in besonderem Maße auf ehrenamtlichem Gebiet engagiert hat. Vorschläge für den Preis 2021 werden ab sofort entgegengenommen. Die Frist endet am 31. Oktober 2021.
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Mit dieser jährlich vergebenen Auszeichnung sollen einzelne Personen, Vereinigungen oder Einrichtungen in Minden, die sich durch besondere ehrenamtliche und freiwillige Leistungen hervorgetan haben, geehrt werden. „Der Preis soll Bürgerinnen und Bürger würdigen, die sich über einen längeren Zeitraum engagiert haben und somit eine Vorbildrolle in der Stadt wahrnehmen", so Bürgermeister Michael Jäcke. Den Einzelpreis 2020 erhielt Ulrike Weber-Krumwiede, 1. Vorsitzende der Brustkrebshilfe OWL. Als Gruppe hatte die Jury „Minden hilft“ zum Preisträger 2020 bestimmt. Hierbei handelt es sich um eine Initiative von drei Mindenern, die Spenden für Flüchtlinge in griechischen Lagern gesammelt und persönlich übergeben hat.
Ganz bewusst wird darauf verzichtet zu definieren, welche der vielfältigen Formen persönlichen Einsatzes als „ehrenamtliches und freiwilliges Engagement" verstanden werden. So kann jede*r Bürger*in nach eigenen Vorstellungen und dem persönlichen Ermessen entsprechend Personen oder Institutionen aus Minden, deren Engagement sie für ehrenwert halten, empfehlen.
Die Vorschläge sind unter www.minden.de digital einzureichen. Sie können auch an die Stadt Minden, Zentraler Steuerungsdienst, Vera Schmidt, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden übersandt werden. Auch eine Einreichung per E-Mail an vera.schmidt@minden.de ist möglich. Über die Preisvergabe wird eine unabhängige Jury aus Vertretern der Fraktionen und einer Mitarbeiterin der Verwaltung entscheiden.
Formal müssen die Vorschläge folgende Kriterien erfüllen: Neben dem Namen, beziehungsweise der Institution und des dazugehörigen Ansprechpartners, sowie der Anschrift und der Telefonnummer des*r Vorgeschlagenen, sollten sie Angaben zur einreichenden Person oder Institution enthalten. Die inhaltliche Erläuterung soll sich auf eine zumindest in Stichworten verfasste Beschreibung und Begründung der Preiswürdigkeit des Vorschlags beschränken. Eigenvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Der Ausschreibungsbereich ist auf das Stadtgebiet Minden begrenzt.
Quelle und Foto: Stadt Minden
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