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Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement: Vorschläge einreichen

Minden -

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Auch im Jahr 2020 vergibt die Stadt Minden den Preis für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement. Mit dieser Auszeichnung sollen einzelne Personen, Vereinigungen oder Einrichtungen in Minden, die sich durch besondere ehrenamtliche und freiwillige Leistungen hervorgetan haben, geehrt werden. Erneut hat die Jury die Möglichkeit, eine Institution und eine Einzelperson auszuzeichnen und mit einem Preisgeld von jeweils 500 Euro zu ehren. Vorschläge für die diesjährige Vergabe werden bis zum 31. Oktober 2020 entgegen genommen. Die Entscheidung wird dann im November gefällt.

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„Der Preis soll Bürgerinnen und Bürger würdigen, die sich oft über einen sehr langen Zeitraum ehrenamtlich engagiert haben und somit eine Vorbildrolle in der Stadt wahrnehmen", so Bürgermeister Michael Jäcke. Für das Jahr 2019 erhielt Jutta Alabi den Preis als Einzelperson. In der Kategorie „Gruppe/Institution“ wurden zum einen die Grünen Damen und Herren im Johannes Wesling Klinikum und zum anderen die Ehrenamtlichen der evangelischen und katholischen Krankenhausseelsorge im Johannes Wesling Klinikum geehrt. Für den Preis 2019 waren insgesamt 24 Vorschläge eingegangen.

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Ganz bewusst wird darauf verzichtet zu definieren, welche der vielfältigen Formen persönlichen Einsatzes als „ehrenamtliches und freiwilliges Engagement" verstanden werden. So kann jeder Bürger nach eigenen Vorstellungen und dem persönlichen Ermessen entsprechend Personen oder Institutionen aus Minden, deren Engagement sie für ehrenwert halten, empfehlen. Die Vorschläge sind an die Stadt Minden, Zentraler Steuerungsdienst, Vera Schmidt, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden oder per E-Mail an vera.schmidt@minden.de zu richten. Über die Preisvergabe wird eine unabhängige Jury aus Vertretern der Fraktionen und einer Mitarbeiterin der Verwaltung entscheiden.

Formal müssen die Vorschläge folgende Kriterien erfüllen: Neben dem Namen, beziehungsweise der Institution und des dazugehörigen Ansprechpartners, sowie der Anschrift und der Telefonnummer des Vorgeschlagenen, sollten sie Angaben zur einreichenden Person oder Institution enthalten. Die inhaltliche Erläuterung soll sich auf eine zumindest in Stichworten verfasste Beschreibung und Begründung der Preiswürdigkeit des Vorschlags beschränken. Eigenvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Eine Alternative zu einem Vorschlag per formlosem Schreiben ist die Verwendung eines Vorschlagsbogens. Dieser ist im Internet unter www.minden.de per Download erhältlich. Der Ausschreibungsbereich ist auf das Stadtgebiet Minden begrenzt.

(Text und Fotos: Stadt Minden)

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