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Europawahl: Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Minden -

Europawahl: Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Foto: Vorbereitung der Stimm-Auszählungen zur Landtagswahl 2017 in Minden (© Pressestelle der Stadt Minden)

Nur noch sechs Wochen bis zur Europawahl: Dann sind rund 61.000 Mindener Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, 26. Mai 2019, aufgerufen, die Vertreter für das Europaparlament zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Einwohner ab 18 Jahren, die die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben. EU-Bürger müssen, wenn sie nicht schon 2014 in das Mindener Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, einen Antrag stellen. Dann können auch sie mitwählen. Voraussetzung ist, dass die Betreffende/der Betreffende mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Land wohnt.

Ab kommenden Montag, 15. April, werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe vom Kommunalen Rechenzentrum Lemgo auch in Minden verschickt. Wer diesen Brief erhalten hat, erfährt, in welches Wahllokal sie/er am 26. Mai zur Wahl gehen soll. 53 gibt es im gesamten Stadtgebiet. Gleichzeitig besteht aber mit Erhalt dieser Post auch die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen – schriftlich, online oder persönlich.

Der Stimmzettel für die Europawahl 2019 ist dieses Mal in Nordrhein-Westfalen (NRW) so lang wie nie. 40 Parteien sind für die Wahl am 26. Mai vom Landeswahlleiter zugelassen worden. „Das bedeutet, dass der Stimmzettel ganze 96 Zentimeter lang ist“, erklärt Ralf Wilkening. 2014 waren es nur 24 Wahlvorschläge. Die Reihenfolge richtet sich unter anderem nach dem Ergebnis der letzten Europawahl in NRW.

Die Mitarbeiter des Wahlbüros (Eingang Großer Domhof 2, Raum 0.08) sind zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Montag von 7 Uhr bis 17 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr) für die Mindener ab 15. April da. Ausnahmsweise ist am Dienstag, 16. April, und Mittwoch, 17. April, das Wahlbüro zusätzlich auch nachmittags von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Das Bürgerbüro bleibt aber nächsten Dienstag und Mittwoch nachmittags geschlossen.

Zur Briefwahl: Zum einen können die Unterlagen mit dem ausgefüllten Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes angefordert und die Stimme dann zu Hause abgegeben werden. Der Wahlschein mit den Stimmzettel ist im nächsten Schritt über den Postweg (portofrei) an die Stadt Minden zurückzusenden oder im Wahlbüro persönlich abzugeben. Auch ein Einwurf in den Rathausbriefkasten (Eingang Bürgerhalle, Kleiner Domhof 17) ist möglich.

„Oder man wählt direkt unter Vorlage seines Wahlbenachrichtigungsbriefes und dem Personalausweis im Wahlbüro“, ergänzt Sarah Stockmann, Mitarbeiterin des Wahlteams. „Wer die Briefwahl-Unterlagen direkt abholen und gleich im Wahlbüro wählen möchte, sollte dieses aber möglichst erst ab Mittwoch, 17. April, tun“, empfiehlt Ralf Wilkening, Projektleiter Wahlen. Der Grund: die Stimmzettel können erst jetzt gedruckt werden, weil der Bundeswahlausschuss noch über Beschwerden von nicht zugelassenen Parteien zu entscheiden hatte. Sie sollen nun am 16. April in Minden vorliegen, so Wilkening.

Die dritte Möglichkeit zur Briefwahl ist die elektronische Beantragung der Wahlunterlagen. Die Seite mit dem Link zum Online-Antrag und weitere Informationen zur Europawahl ist von der Homepage der Stadt Minden www.minden.de oben in der Foto-Galerie verbunden. Ein Klick auf das Bild führt direkt zur Seite. Oder man gibt www.minden.de/wahlen in das Adressfeld ein. „Rund ein Viertel aller Wähler haben bei den jüngsten Wahlen von der Briefwahl Gebrauch gemacht“, berichtet Ralf Wilkening. Es wird auch wieder auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code zu finden sein. Wird dieser – zum Beispiel über eine App – eingelesen, kommt die Nutzerin/der Nutzer direkt zum Online-Antrag. Dieser ist ab Montag, 15. April, freigeschaltet.

Alle Wahlberechtigten sollten bis zum 2. Mai 2019 ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe erhalten haben, so Wilkening. Wenn nicht, können Bürger das Wahlbüro kontaktieren (E-Mail wahlbuero@minden.de; Telefon 0571 89-287 oder 89-290). Bis spätestens zum 5. Mai können die EU-Bürger, die in das Wählerverzeichnis eingetragen werden wollen, noch einen Antrag auf Aufnahme stellen. Der Antrag ist ebenfalls auf der Internetseite www.minden.de/wahlen zu finden.

Das Wählerverzeichnis wird zum Stichtag 14. April 2019 aufgestellt. „Vom 6. bis 10. Mai 2019 haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis im Wahlbüro (Raum 0.08) ihre Person betreffend einzusehen“, erläutert Daniel Schollmeyer, Leiter des Bereiches Bürgerdienste. Die Einspruchsfrist endet am 10. Mai um 12.30 Uhr.

Hinweis: Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt Minden vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

(Text: Stadt Minden)

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