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Gassi gehen - Haben Sie auch an alles gedacht?

Minden -

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Mindenerinnen und Mindener wenden sich oft an die Stadtverwaltung, weil sie auf nicht weggeräumte Hundehaufen gestoßen sind. Hundehalter sollten darauf achten, dass sie die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners entfernen. „Laut ordnungsbehördlicher Verordnung sind sie sogar dazu verpflichtet“, sagt die Ordnungsbehörde. Ausgenommen von dieser Regelung sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen.

In Minden gibt es die Möglichkeit die sogenannten Hundekotbeutel zu benutzen. In der Innenstadt gibt es bereits mehrere Standorte der Tütenspender. Diese werden regelmäßig durch die Städtischen Betriebe Minden (SBM) bestückt. Eine gewöhnliche Plastiktüte aus dem Haushalt reicht aus, wenn man mit dem Hund unterwegs ist, denn verschlossene Tüten können problemlos in jedem öffentlichen Abfalleimer entsorgt werden. Auch Beutel vom Einkaufen oder bereits benutzte Gefrierbeutel können beim Gassi gehen mitgenommen werden.

Es kommt auch vor, dass Hunde nicht angeleint umherlaufen und damit andere Passanten durch ihre Lebhaftigkeit erschrecken. „In Minden gibt es eine Anleinpflicht. Es ist grundsätzlich so, dass Hunde auf Straßen und in Anlagen nicht ohne Aufsicht gelassen werden und keine Personen oder andere Tiere gefährden dürfen“, hebt die Ordnungsbehörde hervor.

Eine Anleinpflicht gilt in folgenden Bereichen: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen, z.B. dem Glacis, auf Friedhöfen und Sportanlagen. Auch bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten gilt die Anleinpflicht.

Mitarbeiter der Ordnungsbehörde sind mit dem Fahrrad unterwegs und schauen verstärkt danach, ob Hundehaufen weggeräumt werden und die Anleinpflicht eingehalten wird. Sollten den Kolleginnen und Kollegen Verstöße auffallen, kann es sein, dass ein Bußgeld fällig wird.

Wer Fragen hat, kann sich an folgenden Mitarbeiter der Ordnungsbehörde wenden:

Frau Möller (+49 571 89-417, k.moeller@minden.de)

Herr Donnecker (+49 571 89-425, a.donnecker@minden.de)

(Text: Stadt Minden, Symbolfoto: Archiv)

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