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IHK sieht in Minden positive Ansätze für 2021

Minden -

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In der aktuell schwierigen Corona-Zeit sind in Minden zahlreiche Ansätze für eine zukunftsgerichtete Wirtschaftsentwicklung erkennbar. Das stellt die Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) in ihrer traditionellen IHK-Neujahrserklärung fest.

Zu diesen Ansätzen zähle das Projekt „Rail Campus OWL“. In Zusammenarbeit von Hochschule, Bahn und Wirtschaft könne unter anderem die hervorragende Infrastruktur um die DB-Systemtechnik in Minden für ein Forschungs- und Entwicklungszentrum genutzt werden. „Davon versprechen wir uns einen Innovationsschub, eine klimafreundliche Weiterentwicklung von Bahn- beziehungsweise Transportsystemen, die Hebung von Potenzialen für bestehende Unternehmen unserer Region und gute Anknüpfungspunkte für Startups,“ so der Mindener IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting.

Weiterhin positiv sieht die IHK das gefestigte und von Gründerinnen und Gründern sowie Jungunternehmen gut nachgefragte Mindener Innovations- und Technologiezentrum „Start Mi Up“. Hunting: „Wir verfolgen die Entwicklung mit großem Interesse und gehen davon aus, dass es auch im Jahr 2021 einen weiteren Sprung nach vorne macht.“ Die IHK sehe die Unterstützung der Gründerszene auch durch etablierte und innovationsoffene Unternehmen der Region und die Bereitschaft von verschiedenen Seiten, Startups mit finanziellen Beteiligungen zu unterstützen.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Minden wird von der IHK begrüßt. Sie startete im November 2020 mit der Bestandsaufnahme und –analyse des Mindener Einzelhandels. Die Fortschreibung sei notwendig, weil das bisherige Konzept als Gesamtkonzept auch nach mehreren durchgeführten Einzeländerungen mittlerweile veraltet ist. „Daneben muss das Konzept grundsätzlich an einer aktuellen Vision zur Entwicklung des Hauptzentrums Minden, am wissenschaftlichen Erkenntnisstand zur zeitgemäßen Entwicklung von Stadtzentren und an aktuellen Entwicklungen beispielsweise des stationären Einzelhandels, des Online-Handels, der Gastronomie und der Kaufkraft ausgerichtet werden,“ so Hunting.

Die IHK appelliert an alle Städte und Gemeinden des Kreises Minden-Lübbecke, dass gerade in der aktuellen Corona-Pandemie und der anschließenden Erholungsphase die kommunalen Gewerbesteuerhebesätze nicht erhöht werden dürfen. Viele Unternehmen hatten coronabedingt erhöhte Aufwendungen, beispielsweise durch Hygienemaßnahmen und Homeoffice, eingeschränkte Unternehmenstätigkeiten und geringere Umsätze, wenn sie nicht sogar – wie vielfach in der Gastronomie und im Veranstaltungsbereich – komplett schließen mussten. Trotz staatlicher Unterstützung wurden viele Unternehmen empfindlich getroffen und mussten an ihre Reserven gehen. Die Städte und Gemeinden würden von Land und Bund in mehrfacher Hinsicht unterstützt, wie beispielsweise durch die Möglichkeit zur separaten Ausweisung coronabedingter Finanzschäden in den damit genehmigungsfähigen Haushalten. Hinzu kommen Sonderhilfen für die Stärkungspaktkommunen und Überweisungen aus Landes- und Bundesmitteln zum Ausgleich von Gewerbesteuermindererträgen.

(Quelle: IHK, Foto: Hallo Minden)

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