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Impfterminbuchung für die Jahrgänge 1944 und 1945

NRW -

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Die Terminvergabe der ersten drei Jahrgänge der Personengruppe zwischen 70 und 80 Jahren schreitet zügig voran. Nachdem seit vergangenem Freitag bereits die Geburtsjahrgänge 1942 und 1943 einen Impftermin vereinbaren können, kommen nun zeitnah weitere Jahrgänge hinzu.

Ab Freitag, 16. April 2021, 8.00 Uhr, können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin anmelden. Alle Personen, die zwischen dem 1. Januar 1944 und dem 31. Dezember 1945 geboren wurden sowie deren Lebenspartner können dann einen Impftermin vereinbaren.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Innerhalb von etwas mehr als einer Woche konnten 226.000 Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1941 bis 1943 einen Impftermin vereinbaren. Eine Terminvereinbarung war unkompliziert möglich. Die Buchungssysteme waren stabil. Wir können die Terminbuchung nun zügig für weitere Jahrgänge öffnen. Damit nimmt das Impfgeschehen weiter Fahrt auf. Zum jetzigen Zeitpunkt haben damit 16,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen mindestens die Erstimpfung gegen SARS-CoV-2 erhalten.“

Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil (Rufnummer (0800-11611702 für Westfalen-Lippe). Ein Einladungsschreiben wird in Kürze verschickt, ist aber zur Impfanmeldung nicht notwendig.

Die Impfung erfolgt je nach Verfügbarkeit von Terminen zeitnah. Paarbuchungen sind möglich. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass nach wie vor Termine für die vorherigen Geburtsjahrgänge 1941 bis 1943 sowie Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen. Weitere Jahrgänge werden in Kürze freigeschaltet.

Die Impfzentren sollten nicht ohne gültigen Termin aufgesucht werden, da die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

(Quelle: Land NRW, Symbolfoto: Archiv)

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