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Informationen zu Wolfssichtungen

Minden-Lübbecke -

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Es geht wieder los: Die Jährlinge der Wölfe werden geschlechtsreif. Je nach Typ oder Charakter beginnen junge Wölfe im Alter von 10 bis 22 Monaten das Rudel ihrer Eltern zu verlassen, um sich selbst Partner und Revier zu suchen. Hierbei können Wölfe sehr weite Strecken zurücklegen. Dabei durchqueren die Tiere viele unbekannte Gebiete und verirren sich mitunter auch in Ortschaften oder sogar größere Städte. In solchen Fällen kommt es dann vermehrt zu Sichtungen. In der Regel wird die Anwesenheit eines wandernden Wolfes gar nicht bemerkt, da er auf seiner Wanderung nicht lange an einem Ort bleibt. Tiere suchen nicht aktiv die Nähe zum Menschen, sondern sie suchen einen sicheren Weg durch unsere dichte Siedlungsstruktur und unser dichtes Straßennetz.

Bei den aktuellen Sichtungen im Kreisgebiet handelt es sich vermutlich um einen Jungwolf – eine abschließende Auswertung des vorliegenden Videomaterials bei der zuständigen Behörde (LANUK) steht noch aus und ist zum Ende der Woche frühestens zu erwartem- , der das Revier seiner Eltern verlassen hat und sich ein eigenes sucht. Wölfe legen erstaunliche Strecken zurück. Zuletzt konnte ein Wolf, der aus Ostdeutschland stammt, in Spanien genetisch nachgewiesen werden – bis zu diesem Zeitpunkt die längste Fernwanderung, die dokumentiert wurde. Die häufigste Todesursache bei Wölfen sind Verkehrsunfälle.

Wer in seinem Umfeld ein Tier sieht, das ein Wolf sein könnte: Wer selbst einen Hund dabei hat, sollte ihn anleinen. Bitte nicht dem Tier folgen, auch nicht mit dem Rad oder dem Auto. Fotos oder ein Video zu machen ist aber durchaus sinnvoll. Sie können beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima LANUK eingereicht werden. Dort werden die Sichtungen über das Wolfsmonitoring nach standardisierten Regeln ausgewertet und fließen dann in den jährlichen Bericht ein, der üblicherweise vom Bundesamt für Naturschutz im späten Herbst veröffentlicht wird. In dieser Veröffentlichung werden alle Monitoringdaten aller Bundesländer zusammengefasst und ausgewertet. Das „Wolfsjahr“ geht – ähnlich wie das Jagdjahr – immer von 1. Mai bis zum darauffolgenden 30. April. Es unterscheidet sich also vom Kalenderjahr, da beim Wolfsjahr die Reproduktionszeit berücksichtigt wird.

Anfang des Jahres ist die Ranzzeit der Wölfe, also die Paarungszeit. Im zeitigen Frühjahr kommen dann die Wolfswelpen in der Wurfhöhle der Fähe zur Welt. Bei der Jungenaufzucht hilft der Rüde, und wenn es Welpen aus dem Vorjahr gibt, beteiligen sich auch diese daran. Meist sind sie Babysitter und unterstützen die Elterntiere bei der Jagd. Ein Wolfsrudel besteht also immer mindestens aus den Elterntieren (2 Tiere), den Jährlingen (Welpen aus dem Vorjahr) und den Welpen aus diesem Jahr.

Als territorial gilt ein Wolf erst, wenn er über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten mehrfach im gleichen Gebiet nachgewiesen wird. Erst dann gilt er nach den geltenden Monitoringstandards als residenter Wolf.

Die Voraussetzungen für ein Wolfsvorkommen sind:

  1. Genügend Nahrung
  2. Sichere Rückzugsräume als Revierzentrum zur Aufzucht der Welpen

Im Kreis Minden-Lübbecke ist die Siedlungsstruktur sehr zersplittert, sodass es vermutlich solche störungsfreien Orte nicht in ausreichendem Maß für eine Ansiedlung gibt. Mit wandernden Wölfen muss jedoch jederzeit gerechnet werden. Besonders, wenn man über die Landesgrenze in den Norden von Niedersachsen schaut, sind angrenzend an den Kreis Minden-Lübbecke einige Wolfsrudel bekannt (hier: Die offizielle Seite der DBBW, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf - DBBW).

Seit September 2023 ist im Kreis Minden-Lübbecke die Förderkulisse Dümmer-Geest-Niederung ausgewiesen. Das bedeutet, dass für den Schutz von Weidetieren Fördergelder zur Verfügung stehen. Bei der Landwirtschaftskammer NRW kann die Förderung beantragt und auch eine individuelle Beratung zum Herdenschutz erhalten werden (siehe: Förderrichtlinien Wolf - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen). Sichtungen mit und ohne Bilder oder Videos können seit Kurzem auch digital beim LANUK unter Wolf in Nordrhein-Westfalen - Aktuelles ganz einfach mit dem Smartphone hochgeladen werden.

Übersicht: Verhalten bei einer Wolfsbegegnung

  • Nicht versuchen, sich dem Wolf zu nähern, ihn anzufassen oder zu füttern!
  • Nicht weglaufen – am besten stehen bleiben und abwarten, bis sich der Wolf zurückzieht.
  • Wenn man selbst den Abstand vergrößern will, langsam zurückziehen.
  • Man kann den Wolf auch vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht (laut ansprechen, in die Hände klatschen, mit den Armen winken).

Die Regeln gelten auch bei einer Begegnung, bei der man einen Hund dabeihat. Hund und Wolf können auf verschiedene Weise aufeinander reagieren – sowohl positiv als auch negativ. Ein Hund kann für den Wolf ein Konkurrent, ein Fortpflanzungspartner, Beute oder einfach uninteressant sein. Letzteres ist in Begleitung des Menschen am wahrscheinlichsten. Als Hundehalter sollte man das geltende Landesforstgesetz und Landesnaturschutzgesetz beachten. Diese besagen, dass Hunde nur außerhalb von Naturschutzgebieten unangeleint laufen dürfen und der Hundeführer oder die Hundeführerin jederzeit in der Lage sein muss, den Hund unter Kontrolle zu halten, auch wenn dieser abgelenkt ist. Die Nähe zum Menschen ist für den vierbeinigen Begleiter der beste Schutz.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv

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