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Inzidenzwert unter 50 - Kreis verlängert Allgemeinverfügung nicht

Minden-Lübbecke -

20210215 hallo minden kreis allgemeinverfuegung

Innerhalb der vergangenen Monate konnte durch die Mitwirkung und Disziplin aller Bürger auch im Mühlenkreis eine Bremsung des Infektionsgeschehens auf eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund haben Landrätin Anna Katharina Bölling und Krisenstab beschlossen, dass die besonderen Infektionsschutzmaßnahmen für das Kreisgebiet zunächst nicht verlängert werden.

Es gelten weiterhin die durch die CoronaSchVO landesweit vorgegebenen Regelungen, die auf den Seiten des Landes NRW zu finden sind. „Durch deren konsequente Umsetzung und den Verzicht auf unnötige Kontakte können wir alle die Erfolge der vergangenen Wochen fortschreiben“, sagt die Leiterin des Krisenstabes Cornelia Schöder zur aktuellen Situation.

Auch die zuletzt kreisweit angeordneten Maßnahmen wie etwa das Tragen von medizinischen oder gar FFP-2-Masken in bestimmten Alltagssituationen sind selbstverständlich weiterhin sinnvoll und sollten freiwillig fortgesetzt werden.

Auch die Kirchen und Gemeinden werden eindringlich gebeten, weiterhin ihren Beitrag durch eine maßvolle Ausübung ihrer Freiheiten, etwa im Rahmen von Präsenzgottesdiensten, zu leisten. Kreisdirektorin Cornelia Schöder hat hierzu in einer Antwort auf einen in der letzten Woche eingegangenen Brief der Freikirchen im Kreisgebiet noch einmal ausdrücklich auf die Beschränkungen, die sich auch weiterhin aus der CoronaSchVO ergeben, hingewiesen und deutlich gemacht, dass sowohl eine erneut ansteigende Tendenz des Infektionsgeschehens, als auch Erkenntnisse über mangelnde Beachtung des Infektionsschutzes in einzelnen Lebensbereichen es erneut erforderlich machen könnten, erneut eine Allgemeinverfügung des Kreises zu erlassen.

Der Kreis steht dazu im engen Austausch mit den örtlichen Ordnungsbehörden, die angehalten sind, den Infektionsschutz vor Ort engmaschig zu kontrollieren.

Damit ist heute der letzte Tag, an dem die kreiseigenen Coronaschutz-Regeln gelten.

(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Hallo Minden)

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