Jagdscheine: Neues Gesetz verlängert Bearbeitungszeiten erheblich
Minden-Lübbecke -

Das Beantragen oder notwendige Verlängern eines Jagdscheins war bisher in nahezu allen Fällen mit einem kurzen Besuch im Bürgerservice der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke schnell zu erledigen. Das ist jetzt Geschichte. Grund dafür ist das zum 31. Oktober 2024 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt mit dem Gesetz andere Abläufe und weitere Abfragen vor. Nach Angaben der unteren Jagdbehörde des Kreises Minden-Lübbecke führen die neuen gesetzlichen Vorgaben zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten. Voraussichtlich wochenlange Wartezeiten sollten für alle Betroffenen Anlass sein, notwendige Anträge auf Jagdscheinverlängerung sehr frühzeitig zu stellen.
Abgabestellen für die Anträge sind zukünftig der Bürgerservice oder die untere Jagdbehörde im Kreishaus an der Portastraße 13 in Minden. Diese müssen nun für die weitere Bearbeitung der Anträge die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke beteiligen. Alle vorgegebenen Informationen rund um die Zuverlässigkeit der Antragstellenden werden ab sofort von dort eingeholt. Mit Zoll und Bundespolizei wird der Kreis der Behörden, die an die Waffenbehörde melden müssen, ob Erkenntnisse vorliegen, zudem von vier auf sechs erhöht.
Noch mehr Aufwand entsteht, wenn die Antragstellenden in den letzten zehn Jahren ihren Wohnort gewechselt haben. Dann sind zusätzlich auch noch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen zu befragen.
Neben den mit den Vorgaben des Gesetzes verbundenen Folgen für die Bearbeitungszeiten weist die Kreisverwaltung auf weitere Aspekte hin, die voraussichtlich gerade in der Anfangsphase zu weiteren Verzögerungen führen werden. Obwohl das Gesetz bereits Ende Oktober in Kraft getreten ist, konnte bisher noch kein Antrag nach neuem Recht bearbeitet werden. Der für die praktische Umsetzung notwendige Erlass der obersten Jagdbehörde – Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - sowie das zu verwendende Antragsformular wurden der Kreisverwaltung Mitte November übermittelt. Aktuell werden auf ministerieller Ebene zudem noch Rückmeldungen zu juristischen Fragestellungen erwartet. Darüber hinaus sind die im Verfahren zukünftig neu zu beteiligenden Behörden - Zollkriminalamt und Bundespolizei - für Abfragen technisch noch nicht eingebunden und die Mitarbeitenden der Waffenbehörden müssen ab sofort im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung weitergehende Prüfungen vornehmen.
Zu den erwarteten Antragszahlen erklärt die untere Jagdbehörde: Die Geltungsdauer von Jagdscheinen liegt zwischen einem und drei Jahren, jährlich sind 600 bis 700 Anträge auf Verlängerung zu bearbeiten. Insgesamt haben im Kreis Minden-Lübbecke derzeit rund 1.938 Bürgerinnen und Bürger einen gültigen Jagdschein.
Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv
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