Online-Magazin für Minden und Umgebung

Jetzt leichter sanieren im Wohneigentum

Bad Oeynhausen -

20201102-hallo-minden-sanierung

Vor ein paar Wochen haben Bundestag und Bundesrat das Wohneigentumsmodernisierungsgesetz beschlossen. Für die Eigentümer von Wohnungen ist damit verbunden, dass sie diese selbst nun leichter sanieren können. Sie sind nicht mehr auf die Zustimmung aller Mitglieder in einer Wohneigentümergemeinschaft angewiesen. Auch ist es nun möglich, dass einzelne Eigentümer von der Gemeinschaft beim Beschluss über Sanierungsvorhaben überstimmt werden können.

„Jetzt können die, die etwas für Energieeinsparung und Klimaschutz in den eigenen Wänden tun wollen, leichter aktiv werden“, sagt Andreas Witt, Klimaschutzmanager der Stadt Bad Oeynhausen. „Und sie haben die Chance, die derzeit auf Bundes- und Landesebene verfügbaren Fördermittel in Anspruch zu nehmen.“ Die Fördersituation sei noch nie so gut gewesen, wie in diesem Jahr, so Witt: „Und nach Beschluss des Stadtrates können seit Juli zusätzlich sogar noch Zuschüsse von Seiten der Stadt fließen.“

Die Fördermittel der Stadt Bad Oeynhausen gibt es für Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich, sofern die Gebäude bis Ende 1979 errichtet wurden. Der Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent. Maximal sind es 1500 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Mehrfamilienhäusern je Wohnung 500 Euro. „Dieser Zuschuss kann und soll mit den Bundes- und eventuell Landesmitteln kombiniert werden“, erläutert Witt. Förderfähig sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden, wie zum Beispiel neue Fenster oder die Dämmung von Dächern und Fassaden. Dafür gibt es von der KfW Bank (www.kfw.de) einen Zuschuss von mindestens 20 Prozent. Beim Austausch von Heizungen sind die Fördermittel sogar noch höher. Sie liegen – bei ökologischem Ersatz einer Ölheizung – allein aus Bundesmittels bei bis zu 45 Prozent. Die Heizungsförderung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA (www.bafa.de). Die Fördermittel der KfW gibt es als direkten Zuschuss nur für Ein- und Zweifamilienhäuser. Bei Mehrfamilienhäusern steht das Kreditprogramm der KfW mit günstigen Finanzierungskonditionen zur Verfügung. „Und das ist verknüpft mit einem Tilgungszuschuss, der genauso gut ist wie der direkte Zuschuss“, erklärt Witt. „Bei den Fördermitteln für die Heizungssanierung gibt es keinen Unterschied zwischen Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern.“

„Bisher konnte ein einzelner Eigentümer die Sanierung blockieren“, so Witt: „Mit Beschluss des neuen Gesetzes können diese nun mit bestimmten Mehrheiten ab voraussichtlich dem 1. Dezember 2020 überstimmt werden.“ Damit sei in vielen Fällen auch der Weg frei, von den öffentlichen Fördermitteln zu profitieren.

„Wichtig ist bei all diesen Förderprogrammen, den Antrag zu stellen, bevor ein Auftrag vergeben wird“, erläutert der kommunale Klimaexperte. Bei einem Antrag an die Stadt sei es – ebenso wie bei der KfW – erforderlich, ein Energiegutachten erstellen zu lassen. „Und damit diese Vorgabe nichts blockiert, hat der Rat auch eine Förderung dieser Energiegutachten beschlossen.“ Hier stünden sogar zwei unterschiedliche Angebote zur Verfügung, sagt Witt: „Ein Blick in die Förderrichtlinie für energetische Sanierungen der Stadt Bad Oeynhausen lohnt sich bestimmt.“ Darin gibt es auch Hinweise zu den anderen Förderprogrammen. Die kommunale Richtlinie ist im Internet unter www.klimaengagiert.de und dort im Bereich Aktuelles zu finden.

Am 9. Oktober hat auch der Bundesrat dem Wohneigentumsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Es heißt in der Langform „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“. Neben den neuen vereinfachten Beschlussregeln für die Wohnungseigentümergemeinschaften sind mit dem Gesetz auch neue Rechtsansprüche für den einzelnen Eigentümer verbunden. Das gilt vor allem für eine behindertengerechten Umbau, den Einbruchschutz, den Anschluss an schnelle Datenleitungen und die Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.

(Text: Stadt Bad Oeynhausen, Symbolfoto: Archiv)

Das ist auch interessant:

Absage: Freischießen 2021 fällt aus

Autofahrer verstirbt bei Frontalzusammenstoß

Hier wird geblitzt

Corona-Virus im Kreis Minden-Lübbecke - Stand heute

Anzeige

Eigenanzeige-HaMi-2020-55cent-848x457