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Kreis beschränkt Wasserentnahmen per Allgemeinverfügung

Minden-Lübbecke -

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Zu wenig Regen und ein schon seit Monaten zu trockener Boden haben dazu geführt, dass sich bei Gewässern im Kreis Minden-Lübbecke sehr niedrige Wasserstände eingestellt haben. Um die Tier- und Pflanzenwelt der Gewässer vor Schaden zu bewahren, schränkt der Kreis Minden-Lübbecke jetzt die sonst erlaubnisfreien Wasserentnahmen aus allen Gewässern (auch der Werre – für Weser und Mittellandkanal gilt das Verbot nicht) erheblich ein. Dazu hat der Kreis heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Samstag gültig ist. Ab diesem Tag darf nicht mehr mit mechanischen oder elektrischen Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen Wasser aus den Gewässern im Kreisgebiet entnommen werden. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 30. September, kann aber, wenn sich die Lage entspannen sollte, auch vorzeitig aufgehoben werden. 

Das für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserdargebot (Wassermenge, Wassertiefe, Wasserqualität) ist nicht mehr flächendeckend gewährleistet und es besteht die Gefahr, dass die Gewässerlebensgemeinschaft nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus den Gewässern mittels mechanischen oder elektrischen Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbarer Behältnisse verstärkt diese Gefahr erheblich. 

Da der Regen überwiegend von der Vegetation aufgenommen wird und nicht zum Abfluss kommt bzw. nur sehr kurzfristig zu einer Erhöhung des Abflusses in den Gewässern führt, ist mit großer Sicherheit zu erwarten, dass die Wasserstände der Gewässer weiter niedrig bleiben oder sinken werden. 
Eine signifikante Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Dieses gilt selbst dann, wenn an den einzelnen Entnahmestellen noch eine ausreichende Wasserführung beobachtbar sein sollte. Die geringen Abflussmengen gefährden den Wasserhaushalt in Menge und Güte sowie die Pflanzen- und Tiergemeinschaften der sonstigen Gewässer. Bei anhaltenden niedrigen Wasserständen oder einem weiteren Absinken des Wasserstandes ist eine weitere Verschlechterung des ökologischen und chemischen Gewässerzustands und somit eine nachhaltige Schädigung des Gewässerökosystems zu erwarten. Die Entnahme von Wasser aus den Gewässern verstärkt diese Gefahr zusätzlich.  

Hier findet man die dazugehörige Allgemeinverfügung.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv

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