Meilensteine für den Erhalt des Schiffsanleger Heisterholz erreicht
Petershagen -
Symbolfoto: Archiv
Zwar kann bis auf Weiteres weder die Slipanlage noch die Spundwand des Schiffsanlegers Heisterholz genutzt werden, doch sind sowohl der Förderverein Naherholungsgebiet Schiffsanleger Petershagen e. V. als auch die Stadt Petershagen optimistisch, in der zweiten Jahreshälfte verbindliche Aussagen zur Zukunft der Freizeit- und Erholungsanlage treffen zu können.
In seiner letzten Sitzung hat der Rat der Stadt Petershagen beschlossen, dass die Stadtverwaltung mit dem zu gründenden Förderverein Verhandlungen über einen Pachtvertrag aufnimmt. Inhalt des Vertrages sollen die Übertragung und der spätere Betrieb des Schiffsanlegers sowie eine Zuschussgewährung der Stadt Petershagen sein. Der Pachtvertrag ist den politischen Gremien zur Beschlussfassung im II. Sitzungsquartal vorzulegen. Für den Fall, dass keine Vereinsgründung erfolgt bzw. eine Einigung über einen Pachtvertrag nicht zustande kommt, ist umgehend eine erneute Beschlussfassung durch den Rat einzuholen.
Mittlerweile wurde der Förderverein Naherholungsgebiet Schiffsanleger Petershagen e. V. gegründet und beim Amtsgericht Bad Oeynhausen eingetragen. Ein erstes Treffen des Vereins mit allen beteiligten Behörden hat am 08. April bei der Stadt Petershagen stattgefunden. In diesem konstruktiven Gespräch wurden die nächsten Schritte auf dem Weg zur Antragstellung besprochen. Genehmigungsbehörde für alle Bereiche wird nach derzeitigem Stand die Bezirksregierung Detmold sein.
In Abstimmung mit dem Förderverein wurde nunmehr ein Vertrag erarbeitet und am Donnerstag, dem 28.04.2016, von Herrn Ulrich Lange als Vorsitzenden des Vereins und Herrn Bürgermeister Dieter Blume unterzeichnet. Der Vertrag regelt die landseitige Nutzung der Anlage, da diese nicht von der Sperrung betroffen ist.
Die Regelungen über die wasserseitige Nutzung im Hinblick auf die Slipanlage, die Spundwand, den Fahrgastschifffahrtanleger sowie eine Steganlage werden in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Minden und der Bezirksregierung Detmold auf der Basis der genehmigungsfähigen Unterlagen entwickelt.
Der Entwurf des endgültigen Vertrages wird dann im II. Sitzungsquartal nach vorheriger Abstimmung mit dem Förderverein durch die politischen Gremien zu beschließen sein.
(Text: Stadt Petershagen | Symbolfoto: Archiv)
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