Rat überträgt erneut Entscheidungsbefugnisse an den Hauptausschuss
Bad Oeynhausen -
Der Stadtrat hat in einer schriftlichen Abstimmung die Übertragung seiner Entscheidungsbefugnisse an den Hauptausschuss beschlossen. 44 Ratsmitglieder haben für diesen Schritt gestimmt. Die notwendige Zweidrittelmehrheit aller Ratsmitglieder wäre bei 37 Ja-Stimmen erreicht gewesen.
Die Übertragung ist bis Ende Juni befristet. Möglich ist dieser Schritt, weil der NRW-Landtag eine epidemische Lage festgestellt hat. Die momentan gültige Feststellung gilt zunächst noch bis Ende April. Eine Verlängerung ist möglich. Sollte der Landtag keinen weiteren entsprechenden Beschluss fassen und die epidemische Lage verlängern, würde die Delegation automatisch enden und die Befugnisse fielen zurück an den Rat.
Die Delegation gilt nur für den Rat. Die Sitzungen der teils erheblich kleineren Ausschüsse sind davon nicht betroffen. Sie können nach Maßgabe der jeweils gültigen Coronaschutzverodnung unter Einhaltung der Hyqieneregeln weiterhin stattfinden.
(Quelle und Foto: Stadt Bad Oeynhausen)
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