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Regeln der Notbremse werden aufgehoben - Lockerungen ab Sonntag

Minden-Lübbecke -

20210522 hallo minden bundesnotbremse ausgesetzt

Nachdem die Zahl der Corona-Infektionen im Kreis Minden-Lübbecke zuletzt kontinuierlich gesunken ist und der Inzidenzwert fünf Werktage in Folge unter der Grenze von 100 lag, hat das Land seine Allgemeinverfügung in Hinblick auf den Kreis Minden-Lübbecke angepasst. Damit entfallen für den Mühlenkreis ab Sonntag, 23. Mai, die Regeln der im Bundesinfektionsschutzgesetz verankerten Bundesnotbremse.

„An dieser Stelle gilt es einmal mehr danke zu sagen“, ist Minden-Lübbeckes Landrätin Anna Katharina Bölling überzeugt. „Der weit überwiegende Teil der Menschen im Mühlenkreis verhält sich vorbildlich und sehr solidarisch. Das hat dazu beigetragen, die Zahl der Neuinfektionen zuletzt schnell zu senken. Denn am Ende des Tages sind es nicht die von der Politik beschlossenen Regeln, egal wie strikt sie sind, sondern in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger, die durch ihr Verhalten den Verlauf der Pandemie beeinflussen. Lag die offizielle Inzidenz des Robert-Koch-Instituts für den Kreis Minden-Lübbecke vor zwei Wochen noch bei 111,5, sind wir heute bei 56,7. Das ist eine sehr gute Entwicklung, die zuversichtlich macht. Ich bin den Menschen im Mühlenkreis unglaublich dankbar und freue mich sehr, dass nun eine Reihe von Lockerungen möglich ist“, so die Landrätin.

Sie denkt dabei nicht zuletzt an die Gastronomiebetriebe im Kreis Minden-Lübbecke, die nun ab Sonntag zumindest ihren Außenbereich öffnen dürfen. Voraussetzung für den Besuch ist nach der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ein negativer Corona-Test beziehungsweise der Nachweis einer Immunisierung.

Ab Sonntag gelten im Mühlenkreis unter anderem folgende Regeln:

- Kontaktbeschränkungen: Ein Hausstand und eine Person eines weiteren Haushalts dürfen sich treffen; außerdem dürfen wieder fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre) und die Ausgangsbeschränkungen entfallen

- Einzelhandel: Alle Geschäfte sind geöffnet; in Geschäften, die nicht zur Grundversorgung gehören, ist der Einkauf nur mit negativem Testergebnis und bei einer Personenbegrenzung möglich — eine Terminbuchung ist nicht nötig

- Gastronomie: Die Außengastronomie darf öffnen —Voraussetzung für Kunden ist ein negatives Testergebnis

- Beherbergung: Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Camping-Plätzen und in Hotels sind mit negativem Testergebnis zulässig; bei Hotels gilt eine Kapazitätsbegrenzung

- Sport: Kontaktloser Sport ist im Freien mit bis zu 20 Personen erlaubt; Bei Kontaktsport im Freien gelten dieselben Regeln wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen

- Freizeit: Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark u.ä.; Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen (keine Liegewiesen) für Gäste mit negativem Testergebnis

- Kultur: Konzerte sind im Freien mit maximal 500 Personen und negativem Testergebnis möglich; Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung möglich

- Testpflicht: Eine nachgewiesene Immunisierung durch vollständigen Impfschutz oder eine abgeschlossene Corona-Infektion kann einen negativen Corona-Test ersetzen

Alle weiteren Informationen zu den Regeln sind der Corona-Schutzverordnung des Landes zu entnehmen: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210512_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung.pdf

(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Hallo Minden)

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